08.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International hat einen Bericht zum Einfluss der Rüstungsindustrie in Deutschland veröffentlicht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen



08.01.21 - Transparency-Bericht zeigt erhebliche Einflussmöglichkeiten für Rüstungsunternehmen auf deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International hat einen Bericht zum Einfluss der Rüstungsindustrie in Deutschland veröffentlicht. Dieser kommt zu dem Schluss, dass Rüstungsunternehmen erheblichen Einfluss auf die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausüben können. Dies steht im Gegensatz zur im Grundgesetz geforderten strikten Kontrolle in diesem Bereich durch Parlament und Regierung. Zu häufig findet diese aufgrund mangelnder fachlicher und personeller Ressourcen auf Seiten der Regierung und des Parlaments nicht ausreichend statt. Dazu kommen eine unzureichende Durchsetzung gesetzlicher Regelungen sowie die mangelnde Regulierung und Transparenz von Lobbyaktivitäten. Dazu Peter Conze, Sicherheits- und Verteidigungsexperte von Transparency Deutschland: "Bei aller Berechtigung von Geheimhaltung in diesem Politikbereich muss die größtmögliche Transparenz hergestellt werden, um die Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit sicherzustellen. Wenn zudem personelle Ressourcen und fachliche Kompetenz fehlen, haben Lobbyisten leichtes Spiel."

08.01.21 - Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Das hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 16.06.2020 (VIII R 29/19) entschieden. Der Kläger war seit 2006 selbständiger Physiotherapeut. Mitarbeiter und Praxis-/ Büroräume hatte er nicht, ebenso wenig einen Internetzugang. Bis einschließlich 2016 veranlagte das Finanzamt (FA) den Kläger auf der Grundlage der handschriftlich ausgefüllten amtlichen Erklärungsvordrucke zur Einkommensteuer. Für das Streitjahr 2017 forderte es den Kläger mehrfach erfolglos zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung auf und setzte daraufhin ein Zwangsgeld gegen den Kläger fest. Den Antrag des Klägers, von der Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsabgabe befreit zu werden, lehnte das FA ab.

08.01.21 - BfDI: "Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen. Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen. Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre: "Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt.


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