08.02.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Frist läuft: Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden als sogenannte E-Rechnung einreichen
Bereits am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft und noch immer scheint das ein Thema zu sein, welches viele Unternehmen umtreibt



08.02.21 - Die E-Rechnung kommt – aber nicht alle Unternehmen sind vorbereitet
Die Frist läuft: Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden als sogenannte E-Rechnung einreichen. Wie eine repräsentative Befragung unter 1.104 Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland ergeben hat, hat ein Großteil der Wirtschaft die Bedeutung der E-Rechnung bereits erkannt: So messen ihr 81 Prozent der Unternehmen eine große oder sehr große Relevanz bei. "Es stimmt optimistisch, dass sich die Unternehmen mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Gleichwohl beobachten wir, dass längst noch nicht alle Rechnungen nach dem vorgegebenen strukturierten Format stellen oder empfangen", sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. So übermitteln aktuell 30 Prozent der Unternehmen E-Rechnungen. "Automatisierte Rechnungsprozesse vermeiden Fehler und sorgen für mehr Wirtschaftlichkeit", betont Britze. "Alle Unternehmen sollten sich jetzt mit dem Thema E-Rechnung befassen."

08.02.21 - Warum eine Karriere als Datenschützer Zukunftsperspektiven hat
Bereits am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft und noch immer scheint das ein Thema zu sein, welches viele Unternehmen umtreibt. Schließlich drohen hohe Bußgelder und ein angekratztes Image, wenn die Regeln zum Datenschutz missachtet werden, weil beispielsweise Kundendaten ohne Einwilligung der Betroffenen oder nicht im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen verarbeitet werden. Während zu Anfang der Umstellung häufig interne Mitarbeiter dieses Themengebiet zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben zu erledigen hatten, stellen sich immer mehr Unternehmen darauf ein, dieses komplexe Thema auszulagern. "Besonders kleinen und mittleren Unternehmen fehlt häufig die Manpower und das Know-how, um die Herausforderungen des Datenschutzes zu bewältigen. Dabei drohen bei Missachtung auch ihnen empfindliche Strafen", erklärt Mike Warmeling, Speaker und Erfolgstrainer aus Osnabrück sowie Gründer von Warmeling Consulting.

08.02.21 - Untersuchungsausschuss zum Thema Wirecard: Die Unternehmensberaterin Tina Kleingarn war geladen, weil sie in den Jahren 2016 und 2017 im Aufsichtsrat von Wirecard saß, diesen aber aus Protest über die intransparente Firmenkultur wieder verlassen hatte
Während der ehemalige Wirecard-Vorstandsvorsitzende Markus Braun nur gemauert hat, verlief die weitere Befragung der Zeugen vor dem 3. Untersuchungsausschuss am 19. November 2020 produktiver und aufschlussreicher. Unter Leitung des Abgeordneten Hans Michelbach (CSU) befragten die Ausschussmitglieder in der zweiten Hälfte der Sitzung ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied und zwei ehemalige Manager des Unternehmens. Die Wirecard AG ist heute insolvent. Die Vorwürfe lauten Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Betrug. In den Bilanzen des Unternehmens klafft eine Lücke in der Größenordnung von drei Milliarden Euro. Der Skandal hat jedoch nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine politische Ebene: Aufsichtsinstitutionen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Geldwäscheüberwachung, aber auch die Wirtschaftsprüfer haben jahrelang das Ausmaß der Täuschung nicht begriffen. Diesen Aspekt will der Ausschuss aufarbeiten.


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