13.12.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft laufend die "risikogerechte Anwendung der Vorgaben" über Herkunftsnachweise bei größeren Bareinzahlungen im Zuge der Bekämpfung von Geldwäsche.
Die Bundesregierung ist derzeit dabei, die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ein geplantes Institut für empirische Steuerforschung zu klären. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
13.12.21 - Einhaltung von Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft laufend die "risikogerechte Anwendung der Vorgaben" über Herkunftsnachweise bei größeren Bareinzahlungen im Zuge der Bekämpfung von Geldwäsche. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die BaFin stehe dazu "in regelmäßigem Austausch mit den Bankenverbänden und im Rahmen der laufenden Aufsicht mit den Instituten". Konkrete Fragen der Abgeordneten etwa nach der Anzahl der Fälle, in denen erforderliche Herkunftsnachweise für Bareinzahlungen von Banken nicht verlangt werden, beantwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis, dass ihr dazu keine Erkenntnisse vorlägen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Kreditinstitute – veröffentlicht, die sie nach § 50 Nummer 1 Buchstabe a des Geldwäschegesetzes (GwG) beaufsichtigt. Die Hinweise konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften, welche die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 GwG verpflichteten Kreditinstitute bei der Umsetzung ihrer Pflichten unterstützen sollen.
13.12.21 - Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken und Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung
Die Bundesregierung ist derzeit dabei, die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ein geplantes Institut für empirische Steuerforschung zu klären. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Ziel sei es, dass das Institut und seine Mitarbeiter "ihren Aufgaben effektiv nachkommen können und gleichzeitig der Datenschutz und das Steuergeheimnis vollumfänglich gewahrt bleiben". Die Steuerverwaltungen der Länder verwalten Steuern, die auch dem Bund zustehen. Sie setzen hierzu auch Risikomanagementsysteme ein. Diese sind regelmäßig hinsichtlich ihrer Zielerfüllung zu überprüfen (§ 88 Absatz 5 Nummer 4 der Abgabenordnung (AO)). Die Computertechnologie wurde in den letzten Jahren erheblich fortentwickelt, die Anzahl der Daten vervielfacht sich ständig. Die Finanzbehörden sind aufgefordert, sich den daraus ergebenden neuen Herausforderungen zu stellen. In diesem Zusammenhang müssen sie prüfen, ob sie ihre regelbasierten Systeme hinreichend verbessern können oder ob sie ihre Systeme um neue Technologien erweitern müssen wie künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen.
13.12.21 - Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Die Klägerin war bei der Beklagten seit Ende August 2018 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Am 8. Februar 2019 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis zum 22. Februar 2019 und legte der Beklagten eine auf den 8. Februar 2019 datierte, als Erstbescheinigung gekennzeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Die Beklagte verweigerte die Entgeltfortzahlung. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei erschüttert, weil diese genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach der Eigenkündigung der Klägerin abdecke. Die Klägerin hat demgegenüber geltend gemacht, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burn-Out gestanden. Die Vorinstanzen haben der auf Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 8. Februar bis zum 22. Februar 2019 gerichteten Zahlungsklage stattgegeben.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
10.12.21 - Bundeskartellamt untersagt der Funke Mediengruppe die vollständige Übernahme des Verlags der "Ostthüringer Zeitung"
10.12.21 - ÖPNV ohne öffentliche Finanzmittel nicht zu finanzieren
10.12.21 - Bayern geht gezielt gegen Korruption im Gesundheitssektor vor
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>