16.07.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die DSGVO stellt die IT-Verantwortlichen vor die große Herausforderung, einen regelkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll.
16.07.21 - Gesetz schafft rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten somit besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten. Der für die Wirtschaft entstehende Erfüllungsaufwand wird nach Angaben der Bundesregierung in voller Höhe durch gleichzeitige entstehende Entlastungen kompensiert. Auf die Verwaltung kommt ein jährlicher Mehraufwand von etwa 2,8 Millionen Euro zu, eine Million Euro davon entfallen auf die Länder. Der einmalige Erfüllungsaufwand liegt bei etwa 861.000 Euro, wie es weiter heißt. Etwa 11.000 Euro davon müssten die Länder schultern.
16.07.21 - Grüne wollen Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nachbessern
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Nachbesserung des Entwurfs eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge eingebracht. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, den Entwurf anzupassen und dabei die anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf maximal ein Jahr zu begrenzen und Preisänderungen innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um mehr als einen Monat. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass diese Regelungen auch auf Verträge über die regelmäßige entgeltliche Nutzung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Fitnessstudioverträge) anzuwenden sind. Außerdem soll eine Pflicht zum Vorsehen eines einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons vorgegeben werden, soweit der Abschluss des Vertrags im Zusammenhang mit einem Bestell- beziehungsweise Vertragsabschlussbutton erfolgt.
16.07.21 - DSGVO: Die fünf größten Fallstricke bei der Umsetzung
Die DSGVO stellt die IT-Verantwortlichen vor die große Herausforderung, einen regelkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Auf dem Weg zur Datenschutz-Compliance lauern – ob nun aus Unwissenheit, aus Unklarheit oder aus einer unternehmerischen Laissez-faire-Haltung heraus – zahlreiche Stolpersteine. NTT Ltd., ein weltweit führender Technologie-Dienstleister, nennt die fünf größten Fallstricke bei der Umsetzung der DSGVO. Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Deren Ziel ist, die Daten jedes einzelnen EU-Bürgers nach einer strengen, einheitlichen Gesetzgebung zu schützen und ihm die Hoheit darüber zu geben, ob und wie seine Daten verwendet werden. Die Nichteinhaltung der strengen DSGVO-Regeln hat für Unternehmen weitreichende Konsequenzen: Die Deutsche Wohnen beispielsweise wurde Ende 2019 zu einer Strafzahlung von 14 Millionen Euro verurteilt, weil das Archivsystem der Wohnungsgesellschaft keine Löschmöglichkeit hatte.
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