18.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Datenschutz bei digitalen Gesundheitsanwendungen ist nach Angaben der Bundesregierung umfassend geregelt
Geldwäsche stellt für die Finanzinstitute einer von BAE Systems Applied Intelligence erstellten weltweiten Studie zufolge nach wie vor ein großes Problem dar



18.01.21 - Das Interesse amerikanischer Tech-Konzerne am deutschen Gesundheitswesen und damit auch an deutschen Gesundheitsdaten
Der Datenschutz bei digitalen Gesundheitsanwendungen ist nach Angaben der Bundesregierung umfassend geregelt. So seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur solche Anwendungen verordnungs- und erstattungsfähig, die die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllten, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die vorgesehenen Regelungen begrenzten die Datenverarbeitung auf unmittelbar versorgungsrelevante Zwecke, verböten ein umfassendes Nutzertracking zu Werbezwecken und unterbänden die Weitergabe von Daten an Dritte.

18.01.21 - Unterliegt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung?
Zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Die Klägerin war vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 bei dem Beklagten als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Sie hatte im Kalenderjahr Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub. Mit Schreiben vom 1. März 2012 bescheinigte der Beklagte der Klägerin, dass der "Resturlaubsanspruch von 76 Tagen aus dem Kalenderjahr 2011 sowie den Vorjahren" am 31. März 2012 nicht verfalle, weil sie ihren Urlaub wegen des hohen Arbeitsaufwandes in seiner Kanzlei nicht habe antreten können. In den Jahren 2012 bis 2017 gewährte der Beklagte der Klägerin an insgesamt 95 Arbeitstagen Urlaub.

18.01.21 - Mehr als ein Drittel der Banken hat Schwierigkeiten, bei Transaktionen die Anzeichen für Menschenhandel zu erkennen
Geldwäsche stellt für die Finanzinstitute einer von BAE Systems Applied Intelligence erstellten weltweiten Studie zufolge nach wie vor ein großes Problem dar. Die neuesten Erkenntnisse von BAE Systems Applied Intelligence zeigen, dass Finanzinstitute erhebliche Probleme haben, die 22 Geldwäsche-Vergehen, die in der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD) aufgeführt sind, zu erkennen. Die am weitesten verbreiteten und schlimmsten Straftaten sind der Studie zufolge Betrug, Terrorismus, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel. In der Studie werden die größten Herausforderungen und die Reaktionen der Finanzinstitute bezüglich der 22 Geldwäschedelikte analysiert und aufgezeigt, inwiefern die Branche angesichts der Tatsache, dass diese Straftaten weiter zunehmen, auf diese Herausforderung vorbereitet ist und Bereitschaft zeigt, diese Probleme anzugehen.


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