20.07.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die Fachaufsicht über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Diese leistete sich jedoch bei der Überwachung der inzwischen insolventen Wirecard AG zahlreiche Fehler.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf für ein Lieferkettengesetz verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Verabschiedung einer EU-Verordnung oder Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten dieses nationale Gesetz zu evaluieren.



20.07.21 - Bundesrat äußert sich zu Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz
Auf den Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. Aus Sicht des Bundesrats ist der Gesetzentwurf zustimmungspflichtig. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass mit dem Gesetzentwurf Anpassungen aufgrund der europaweiten Einführung des Paneuropäischen Privaten Pensionsproduktes (PEPP) erfolgen.

20.07.21 - Leerverkaufsverbot für die Wirecard-Aktie: Ein Leerverkaufsverbot ist ein erheblicher Markteingriff, der gut überlegt sein sollte
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die Fachaufsicht über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Diese leistete sich jedoch bei der Überwachung der inzwischen insolventen Wirecard AG zahlreiche Fehler. Mit der Frage, ob - und wenn ja, wo - das Ministerium hätte eingreifen müssen, beschäftigte sich der 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") bei seiner Sitzung am 16. April 2021 unter dem Vorsitz von Kay Gottschalk (AfD). Es war eine mühsame Vernehmung für beide Seiten: Udo Franke, Leiter des Referats Börsen- und Wertpapierwesen im BMF, verwies immer wieder auf die Zuständigkeit der Bafin für Detailentscheidungen bei der Finanzüberwachung. Doch viele der Ausschussmitglieder akzeptierten diese Sichtweise nicht und fragten weiter nach. Konkret ging es um eine Bafin-Entscheidung vom Februar 2019, ein sogenanntes Leerverkaufsverbot für die Wirecard-Aktie zu verhängen.

20.07.21 - Begriffsklärung und praktische Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf für ein Lieferkettengesetz verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Verabschiedung einer EU-Verordnung oder Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten dieses nationale Gesetz zu evaluieren. Dies erfasse auch mögliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), betont die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. KMU sollen laut Gesetzentwurf vom Anwendungsbereich nicht erfasst sein. Das bedeute, sie müssten nicht Bericht erstatten und könnten weder mit Bußgeldern belegt noch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.


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