22.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU).
Business Keeper, Unternehmen für Compliance-Software und elektronische Whistleblowing-Systeme, verbucht sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch im ersten Quartal dieses Jahres Rekordumsätze.
22.09.21 - Spezialistin für Compliance-Software startet 2021 mit Unternehmens-Rekorden
Business Keeper, Unternehmen für Compliance-Software und elektronische Whistleblowing-Systeme, verbucht sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch im ersten Quartal dieses Jahres Rekordumsätze. Trotz des vorerst gescheiterten Gesetzentwurfs zum Whistleblower-Schutz in Deutschland antizipiert das Unternehmen auch für die kommenden Monate steigenden Kundenzuwachs und schafft neue Arbeitsplätze an den Standorten in Berlin, Paris und Madrid. Anlässlich der EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Ende 2021 in nationales Recht überführt werden muss, und pünktlich zum 20. Firmenjubiläum schreibt Business Keeper Unternehmens-Rekorde. Sowohl im zurückliegenden Jahr 2020 als auch Q1 2021 verbuchte Business Keeper die jeweils höchsten Umsätze mit Neukunden der Firmengeschichte – dies ist ein Indikator für die zunehmende Sensibilisierung deutscher und internationaler Firmen für die Relevanz ethischer Unternehmensführung. Business Keeper gewann im vergangenen Jahr namhafte Kunden wie die Lufthansa sowie Siemens-Tochter Siemens Energy. Seit dieser Woche nutzt ein weiterer börsennotierter Konzern die Compliance-Plattform von Business Keeper – somit sind fast zwei Drittel aller DAX 30-Unternehmen bei dem Compliance-Marktführer unter Vertrag.
eanstandet verschiedene Werbungen im Zusammenhang mit der Aussage "klimaneutral" als irreführend und intransparent
Die Wettbewerbszentrale hat Beschwerden zur Werbung mehrerer Unternehmen – darunter auch namhafte Markenhersteller – mit der Aussage "klimaneutral" erhalten. In den Werbemaßnahmen wurde das Attribut "klimaneutral" entweder auf das eigene Unternehmen, auf eigene Produkte oder gar auf einen einzelnen Aspekt (z.B. "100 % klimaneutrale Produktion") bezogen. In bislang zwölf Fällen hat die Wettbewerbszentrale die Werbeaussagen als irreführend abgemahnt und die Einhaltung gesetzlicher Transparenzvorschriften verlangt. Sechs Unternehmen haben sich verpflichtet, die monierten Werbeaussagen nicht zu wiederholen. In vier Fällen hat die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage eingereicht: zu den Aussagen "Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler" und "wir handeln klimaneutral", zu Plastik-Müllbeuteln, die selbst als "klimaneutral" beworben werden, zu "klimaneutralem Premium-Heizöl" und zu der Aussage "klimaneutrales Produkt". Andere Verfahren laufen noch.
22.09.21 - Urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte wird neu geordnet
Mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU). Nach längerer Debatte empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in der Fassung des Änderungsantrags der Koalition. Abgeordnete von CDU und SPD betonten die Bedeutung des Gesetzes für die Rechtssicherheit von Urhebern und Nutzern, während die Opposition ihre Kritik an dem Gesetzesvorhaben bekräftigte. Linke, Grüne und AfD legten insgesamt 30 Änderungsanträge vor, die alle abgelehnt wurden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), bezeichnete den Entwurf als fairen Kompromiss. Anträge der FDP und der Linken zur Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken und zur Entfristung von Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht wurden abgelehnt.
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