23.02.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die erste Umsetzungsstufe des Projekts "XPay" bzw. "#DK" der Deutschen Kreditwirtschaft, ein einheitliches Bezahlsystem über alle Bezahlkanäle zu etablieren.
Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
23.02.21 - Wirtschaftsminister Altmaier will den Lobbyverband DIHK e.V. in den Rang einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erheben
Wirtschaftsminister Altmaier will den Lobbyistenverband des strukturkonservativsten Teils der deutschen Wirtschaft; DIHK e.V. in den Rang einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erheben. Zusätzlich will Altmaier dem DIHK eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zuweisen und ihn ermächtigen, in einem unterstellten Gesamtinteresse zu wirtschaftspolitischen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen. Zukünftig soll der DIHK sogar zu Fragen der Sozialpolitik und des Arbeitsrechts Stellungnahmen abgeben. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in ihrer Funktion als Tarifvertragsparteien und all jene fortschrittlichen Unternehmensverbände und Betriebe, die sich vom DIHK e.V. und seinen Stellungnahmen in der Vergangenheit wiederholt vor den Kopf gestoßen fühlten.
23.02.21 - Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen erste Schritte der Deutschen Kreditwirtschaft auf dem Weg zu einem gemeinsamen Bezahlsystem
Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die erste Umsetzungsstufe des Projekts "XPay" bzw. "#DK" der Deutschen Kreditwirtschaft, ein einheitliches Bezahlsystem über alle Bezahlkanäle zu etablieren. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen die aktuellen E-Commerce-Angebote paydirekt und giropay sowie das Kunde zu Kunde-Bezahlsystem Kwitt unter einer gemeinsamen Marke zusammengeführt werden. Das Bundeskartellamt hat den Beteiligten nun mitgeteilt, keine Einwände gegen diese Zusammenlegung zu haben.
23.02.21 - Waren Tarifverträge mit Unionsrecht (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG) vereinbar?
Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Die Klägerin, Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), war von April 2016 bis April 2017 aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags bei der Beklagten, die gewerblich Arbeitnehmerüberlassung betreibt, als Leiharbeitnehmerin beschäftigt. Sie war einem Unternehmen des Einzelhandels für dessen Auslieferungslager als Kommissioniererin überlassen. Für ihre Tätigkeit erhielt die Klägerin zuletzt einen Stundenlohn von 9,23 Euro brutto.
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