09.12.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Compliance ist nicht der Zielzustand kompromissloser Rechtstreue, sondern die vernünftigerweise anzulegenden Anstrengungen eines Unternehmens, sich diesem Zustand gewissenhaft anzunähern.
Die Digitalisierung und die Industrie 4.0 bieten dem Innovationsstandort Liechtenstein aufgrund der Gesetzgebung, Nähe zur EU und dem verfügbaren Investitionskapital große Chancen.



09.12.22 - Compliance und Sanktion - Ein Denkmodell für mehr Gnade vor Recht?
Unter Compliance wird die Gesamtheit organisatorischer Maßnahmen verstanden, die auf ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht hinwirken. Compliance ist mit anderen Worten nicht der Zielzustand kompromissloser Rechtstreue, sondern die vernünftigerweise anzulegenden Anstrengungen eines Unternehmens, sich diesem Zustand gewissenhaft anzunähern. Mit der Legalitätskontrollpflicht – als Ausfluss der organschaftlichen Sorgfaltspflicht – erstreckt sich der Pflichtenkreis des Leitungsorgans zur Einhaltung des einschlägigen Rechts auf sämtliche Unternehmensangehörige. Der Beitrag beleuchtet, wie sich Gnade vor Recht, im Sinne eines Absehens von arbeitsrechtlich zulässigen Disziplinarmaßnahmen, in die repressive Compliance einfügen lässt. Einleitend wird die Pflichtenstellung des Leitungsorgans zur Ahndung von Compliance-Verstößen dargestellt, die zum vermeintlichen Vorteil eines Unternehmens begangen werden (Entlastungskriminalität).

09.12.22 - Unternehmensbeteiligungen und Governance-Pflichten in gemeinnützigen Institutionen
Beteiligungen sind nicht nur erwerbswirtschaftlichen Unter nehmen vorbehalten, sondern können auch bei gemeinnützigen Unternehmen einen wesentlichen Vermögensgegenstand darstellen. Für die Corporate Governance geht dieses einher mit der Anforderung angemessener Mindeststandards im Beteiligungsmanagement, welche teils juristisch, teils ökonomisch abzuleiten sind. Ansätze für die Entwicklung solcher Standards werden hier aufgezeigt. Denn Pflichtverletzungen ziehen eine Haftung nach sich. Das Eingehen, Halten sowie Veräußern von nichtbörsennotierten Beteiligungen gehört heutzutage fast zum Alltag von mittleren und großen Unternehmen. Die Transaktionen sind in der Regel strategisch motiviert und haben einen Bezug zum operativen Geschäft. Auf der anderen Seite gibt es Private-Equity-Einheiten oder Family Offices, deren Kerngeschäft in Transaktionen mit nicht-börsennotierten Beteiligungen besteht.

09.12.22 - Compliance-Herausforderungen der Digitalisierung
Die Digitalisierung und die Industrie 4.0 bieten dem Innovationsstandort Liechtenstein aufgrund der Gesetzgebung, Nähe zur EU und dem verfügbaren Investitionskapital große Chancen. Insbesondere Sachdaten kommt dabei in Zukunft großer Wert zu, da diese vermehrt automatisiert generiert, gesammelt und ausgewertet werden können. Aufgrund des ökonomischen Wertes der Daten sollten diese in Unternehmen als Wettbewerbsvorteil erkannt und geschützt werden. Das Fürstentum Liechtenstein ist als Standort zur Gründung von Start-up-Unternehmen beliebt. Es profitiert als EWR-Mitglied aufgrund seiner Marktnähe zur EU von einer hohen Dichte an Investitionskapital und viel technologischem Wissen. So hat sich allein in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 die Anzahl von Blockchain-Unternehmen in Liechtenstein fast verdoppelt.


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