13.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach Willen der Unionsfraktion künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung gesondert ausgewiesen werden.
Ein inzwischen behobener Programmierfehler hat zu einer Datenschutzverletzung bei der Übermittlung bestimmter Umsatzsteuerdaten an andere EU-Mitgliedsstaaten geführt.



13.05.22 - Neue Leitlinien zu Artikel 60 DSGVO und "Dark Patterns"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber, zeigt sich zufrieden mit den Leitlinien, die der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) beschlossen hat: "Ich freue mich besonders darüber, dass der EDSA die konsolidierten Leitlinien zur Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden im Kooperationsverfahren beschlossen hat. Im EDSA finden wir gemeinsam konstruktive Lösungen für Probleme, die der Gesetzgeber offen gelassen hat." Der BfDI sagte weiter: "Das ist außerdem ein starkes Signal für die Bürgerinnen und Bürger. Der EDSA stellt transparent und eindeutig fest, wie federführende und betroffene Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten. Meine Behörde hat sich aktiv eingebracht, damit zukünftige Verfahren effizienter und effektiver abgeschlossen werden können."

13.05.22 - Das Föderale Integrierte Standardisierte Computer-Unterstützte Steuersystem (FISCUS) sollte ab 1991 einheitliche Systeme in allen Bundesländern zum Einsatz bringen
Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach Willen der Unionsfraktion künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen insbesondere "Umsetzungsaufwände und Zeitschiene der gewählten Gesetzesformulierung transparent" dargelegt werden, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion unter dem Titel "Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben. Trotz Fortschritte im Rahmen von "Konsens" ("Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung") erscheint die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus.

13.05.22 - Datenschutzverletzung bei Übermittlung des Umsatzsteuerbetrags
Ein inzwischen behobener Programmierfehler hat zu einer Datenschutzverletzung bei der Übermittlung bestimmter Umsatzsteuerdaten an andere EU-Mitgliedsstaaten geführt. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion aus. Die Fragesteller hatten sich zu Details des Fehlers erkundigt, der ein Verfahren für nicht im EU-Binnenmarkt ansässige Unternehmen betrifft. Nach Darstellung der Fragesteller könnten sich diese Unternehmen mittels einer Sonderregelung für eine Steueridentifizierung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat entscheiden. In diesen Fällen würden Umsatzsteuerdaten an andere Mitgliedstaaten übermittelt. Durch den technischen Fehler sei statt des gemeldeten Umsatzsteuerbetrags für das jeweilige Land die Summe der insgesamt in Deutschland gemeldeten Umsatzsteuer an die Mitgliedstaaten übermittelt worden. Laut Antwort sind 23 Steuerpflichtige von der Datenschutzverletzung betroffen. "Bisher ist nur bekannt, dass der Mitgliedstaat Frankreich fehlerhafte Beträge angemahnt hat", schreibt die Bundesregierung auf die Frage, ob die Betroffenen " von anderen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der aufgrund der Falschübermittlung unberechtigten Nachforderungen gemahnt worden" sind.


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