14.06.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Durch die Pandemie verursachte Störungen und Ausfälle haben sich praktisch auf jeden Aspekt der automobilen Lieferkette ausgewirkt. Doch selbst vor diesen Einschnitten war es bereits schwierig, die riesigen Rechnungsberge zu bewältigen, die sich in der Fahrzeugindustrie anhäuften.
Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist.



14.06.22 - So beschleunigen Automotive-Unternehmen ihre (Rechnungs-) Prozesse durch Automatisierung
Durch die Pandemie verursachte Störungen und Ausfälle haben sich praktisch auf jeden Aspekt der automobilen Lieferkette ausgewirkt. Doch selbst vor diesen Einschnitten war es bereits schwierig, die riesigen Rechnungsberge zu bewältigen, die sich in der Fahrzeugindustrie anhäuften. Viele Rechnungen haben immer noch Papier- oder PDF-Format und werden manuell bearbeitet. Wie jeder Kreditorenbuchhalter weiß, erfordert die Verarbeitung eingehender Rechnungen für gewöhnlich einen sehr hohen manuellen Aufwand und viel Zeit, was sich wiederum als kostenintensiv erweist. Zudem lassen sich menschliche Fehler oder sogar Betrugsversuche in solch einem Prozess nicht gänzlich ausschließen. In wenigen Branchen steckt so viel Bewegung wie in der Autoindustrie. Wenn man mit Hunderten verschiedener Zulieferer zu tun hat, kommt angesichts der schieren Anzahl an Eingangsrechnungen schnell ein Gefühl der Überwältigung auf. Hinzu kommt, dass diese Branche gegenwärtig mit diversen Lieferkettenproblemen zu kämpfen hat. Aufgrund der weltweiten Chipkrise sowie des Mangels an Arbeitskräften ist es schwerer denn je, der Verbrauchernachfrage gerecht zu werden.

14.06.22 - Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. Die Parteien sind an den Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 8. November 2018 (MTV) und den Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 14. Februar 2018 (TV T-ZUG) gebunden. Der MTV eröffnet bestimmten Arbeitnehmergruppen die Möglichkeit, statt des Zusatzgelds nach dem TV T-ZUG bezahlte arbeitsfreie Tage zu erhalten. Der Kläger wählte für das Jahr 2019 den Anspruch auf Freistellungstage. An zwei der festgelegten freien Tage war er arbeitsunfähig erkrankt. Die Beklagte lehnte eine Nachgewährung ab. Mit seiner Klage hat der Kläger zuletzt verlangt festzustellen, dass ihm für das Jahr 2019 noch eine bezahlte Freistellung im Umfang von zwei Arbeitstagen zusteht.

14.06.22 - Aus Sicht des BfDI ist auf die Erklärbarkeit von KI ein besonderes Augenmerk zu legen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlicht die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, sagte dazu: "KI wird eingesetzt, ohne dass grundlegende rechtliche Fragen beantwortet wären. Der Gesetzgeber sollte jetzt zeitnah die notwendigen Entscheidungen treffen." Der BfDI hatte im September 2021 sieben grundlegende Thesen zum Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr zur Diskussion gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nun im Konsultationsbericht ausgewertet. Er zeigt, dass eine umfassende, empirische und interdisziplinäre Bestandsaufnahme durch den Gesetzgeber notwendig ist.


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