15.06.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen des geopolitischen Kontexts in den letzten Monaten erhält das Ziel, strategische Autonomie der EU bei gleichzeitiger Wahrung einer offenen Wirtschaft zu erreichen, eine noch größere Bedeutung.
Der Rat der EU hat eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt.
15.06.22 - Rat der EU nimmt Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors an
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen des geopolitischen Kontexts in den letzten Monaten erhält das Ziel, strategische Autonomie der EU bei gleichzeitiger Wahrung einer offenen Wirtschaft zu erreichen, eine noch größere Bedeutung. In seinen Schlussfolgerungen setzt der Rat folgende Schwerpunkte: Stärkung der internationalen Rolle des Euro, ein starker, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger europäischer Finanzsektor im Dienste der Realwirtschaft und ohne die Risiken einer übermäßigen Abhängigkeit von Finanzinstituten und Finanzinfrastrukturen aus Drittländern, Schutz und Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktinfrastrukturen, Entwicklung eines wirksamen Mechanismus für die Verwaltung von Sanktionen sowie die Zusammenarbeit mit Partnern.
15.06.22 - Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Der Rat der EU hat eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt. Mit diesem Text soll das Mandat der Agentur erweitert und ihre Arbeitsweise durch effizientere Verfahren verbessert werden. In der Verordnung wird in die Zuständigkeit der Agentur der Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgenommen, um ihr Mandat an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die nicht in den Aufgabenbereich der Agentur fällt, wird jedoch die derzeitige Situation beibehalten. Schließlich wird der derzeitige Mehrjahresrahmen zur Festlegung des Arbeitsprogramms der Agentur durch eine stärker operativ ausgerichtete jährliche und mehrjährige Programmplanung ersetzt.
15.06.22 - Rat der EU billigt Verlängerung von Mobilfunk-Roaming ohne zusätzliche Kosten
Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Somit werden die Bürgerinnen und Bürger auch nach dem Ablauf der geltenden Roaming-Verordnung am 30. Juni 2022 ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können. Mit der überarbeiteten Roaming-Verordnung werden die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roaming-Diensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist. Sie sorgt für mehr Transparenz bei Diensten, für die zusätzliche Kosten anfallen können, und schützt Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen, die sich aus dem unbeabsichtigten Roaming in nicht terrestrischen Mobilfunknetzen auf Fähren oder in Flugzeugen ergeben können.
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