15.06.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Rat hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen des geopolitischen Kontexts in den letzten Monaten erhält das Ziel, strategische Autonomie der EU bei gleichzeitiger Wahrung einer offenen Wirtschaft zu erreichen, eine noch größere Bedeutung.
Der Rat der EU hat eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt.



15.06.22 - Rat der EU nimmt Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors an
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen des geopolitischen Kontexts in den letzten Monaten erhält das Ziel, strategische Autonomie der EU bei gleichzeitiger Wahrung einer offenen Wirtschaft zu erreichen, eine noch größere Bedeutung. In seinen Schlussfolgerungen setzt der Rat folgende Schwerpunkte: Stärkung der internationalen Rolle des Euro, ein starker, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger europäischer Finanzsektor im Dienste der Realwirtschaft und ohne die Risiken einer übermäßigen Abhängigkeit von Finanzinstituten und Finanzinfrastrukturen aus Drittländern, Schutz und Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktinfrastrukturen, Entwicklung eines wirksamen Mechanismus für die Verwaltung von Sanktionen sowie die Zusammenarbeit mit Partnern.

15.06.22 - Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Der Rat der EU hat eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt. Mit diesem Text soll das Mandat der Agentur erweitert und ihre Arbeitsweise durch effizientere Verfahren verbessert werden. In der Verordnung wird in die Zuständigkeit der Agentur der Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgenommen, um ihr Mandat an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die nicht in den Aufgabenbereich der Agentur fällt, wird jedoch die derzeitige Situation beibehalten. Schließlich wird der derzeitige Mehrjahresrahmen zur Festlegung des Arbeitsprogramms der Agentur durch eine stärker operativ ausgerichtete jährliche und mehrjährige Programmplanung ersetzt.

15.06.22 - Rat der EU billigt Verlängerung von Mobilfunk-Roaming ohne zusätzliche Kosten
Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Somit werden die Bürgerinnen und Bürger auch nach dem Ablauf der geltenden Roaming-Verordnung am 30. Juni 2022 ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können. Mit der überarbeiteten Roaming-Verordnung werden die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roaming-Diensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist. Sie sorgt für mehr Transparenz bei Diensten, für die zusätzliche Kosten anfallen können, und schützt Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen, die sich aus dem unbeabsichtigten Roaming in nicht terrestrischen Mobilfunknetzen auf Fähren oder in Flugzeugen ergeben können.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

14.06.22 - So beschleunigen Automotive-Unternehmen ihre (Rechnungs-) Prozesse durch Automatisierung

14.06.22 - Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

14.06.22 - Aus Sicht des BfDI ist auf die Erklärbarkeit von KI ein besonderes Augenmerk zu legen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen