15.03.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wie in der Biodiversitätsstrategie für 2030 angekündigt, ergreift die Europäische Kommission weitere Schritte, um die meisten Formen des Elfenbeinhandels in der EU wirksam zu verbieten.
Es ist dringend notwendig, den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu stärken. Obwohl Umweltstraftaten schwerwiegende schädliche Auswirkungen haben, werden sie mit den geltenden Vorschriften nicht wirksam genug angegangen.



15.03.22 - Europäische Kommission aktualisiert Vorschriften, um die meisten Formen des Elfenbeinhandels in der EU zu beenden
Wie in der Biodiversitätsstrategie für 2030 angekündigt, ergreift die Europäische Kommission weitere Schritte, um die meisten Formen des Elfenbeinhandels in der EU wirksam zu verbieten. Mit den neuen Maßnahmen wird die Zusage der EU, weltweit weitere Schritte gegen Elefantenwilderei und den Elfenbeinhandel zu unternehmen, bekräftigt und konkret umgesetzt. Zuvor hatte die Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Umweltkriminalität angenommen.Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: "Die Welt verliert mit unglaublicher Geschwindigkeit wildlebende Arten. Jedes Jahr werden Tausende Elefanten getötet, und ihr Elfenbein wird häufig im internationalen Handel verkauft. Wenn wir diesem globalen Trend Einhalt gebieten und die biologische Vielfalt schützen wollen, müssen wir auch vor der eigenen Haustür kehren. Mit den Maßnahmen halten wir unser Versprechen ein, weitere Maßnahmen gegen den Elfenbeinhandel zu ergreifen und setzen ein klares Signal."

15.03.22 - Europäischer Grüner Deal: Europäische Kommission schlägt Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt vor
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Richtlinie der EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität angenommen, mit der eine wichtige Verpflichtung des europäischen Grünen Deals erfüllt wird. Der Vorschlag zielt darauf ab, den Umweltschutz wirksamer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. So werden neue Umweltstraftatbestände definiert, ein Mindestmaß an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt. Mit dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichte, Personen zu unterstützen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsstellen kooperieren. Dieser Vorschlag wird zum Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen sowie der öffentlichen Gesundheit und des Wohlergehens der Bevölkerung beitragen.

15.03.22 - Warum schlägt die Kommission eine neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vor?
Es ist dringend notwendig, den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu stärken. Obwohl Umweltstraftaten schwerwiegende schädliche Auswirkungen haben, werden sie mit den geltenden Vorschriften nicht wirksam genug angegangen. Umweltkriminalität ist ein zunehmendes Problem, das die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft innerhalb und außerhalb der EU erheblich schädigt. Nach Angaben von Interpol und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen steht die Umweltkriminalität nach dem Drogenhandel, dem Menschenhandel und der Fälschung weltweit an vierter Stelle der kriminellen Aktivitäten und nimmt jährlich um 5 Prozent bis 7 Prozent zu. Das ist das Zwei- bis Dreifache des Wirtschaftswachstums. Der vorliegende Vorschlag ist Teil des umfassenderen Pakets von Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Er soll die EU-Definition von Straftatbeständen im Zusammenhang mit Verschmutzung, Abfall und der Bedrohung der biologischen Vielfalt sowie anderer natürlicher Ressourcen verbessern.


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