26.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für das Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung einen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Höhe von 2,5 Prozent, wie es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt.
Nach #MeToo war plötzlich alles anders. In ungezählten Berichten und Debatten meldeten sich Frauen zu Wort und gaben an, dass auch sie im Job diskriminiert, diffamiert und sexuell belästigt werden.



26.09.22 - Was tun gegen Sexismus im Berufsalltag?
Nach #MeToo war plötzlich alles anders. In ungezählten Berichten und Debatten meldeten sich Frauen zu Wort und gaben an, dass auch sie im Job diskriminiert, diffamiert und sexuell belästigt werden. Entsprechend groß war 2017 der #Aufschrei nach gesamtgesellschaftlicher Reform, nach Parität – insbesondere am Arbeitsplatz. Inzwischen ist Sexismus zwar weitgehend aus den Schlagzeilen verschwunden, das Problem an sich jedoch blieb. Belästigung, ungleicher Lohn für gleichwertige Tätigkeit, vermeintliches Vergessen bei der Beförderung, Diskriminierung beim Bewerbungsverfahren oder Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft oder Elternzeit gehören insbesondere bei Frauen zum Arbeitsalltag.

26.09.22 - Regierung: Lieferketten nicht substanziell beeinträchtigt
Für das Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung einen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Höhe von 2,5 Prozent, wie es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt. Dies entspreche einer Aufwärtskorrektur bei geringerem Ausgangsniveau von 0,2 Prozentpunkten gegenüber der Jahresprojektion (+2,3 Prozent). Die AfD-Abgeordneten hatten nach den Folgen des Ukraine-Krieges für die weitere Entwicklung der deutschen Wirtschaft und den konkreten Haushaltsmaßnahmen der Bundesregierung als Reaktion darauf gefragt. In der Antwort heißt es, dass sowohl im 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 vom 16. März, als auch im Ergänzungshaushalt vom 27. April "erste Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine" enthalten seien.

26.09.22 - Entwurf für GWB-Novelle für kommendes Jahr geplant
Im kommenden Jahr will die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, wie einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu entnehmen ist.In Sachen des Verbraucherschutzes habe sich die Bundesregierung "vorgenommen zu prüfen", wie das Bundeskartellamt gestärkt werden könne, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Verstöße zu ermitteln und abzustellen. Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Eingriffsbefugnisse seien dem Bundeskartellamt nicht eingeräumt worden, als der Behörde seit der Novelle im Juni 2017 die Befugnis zu verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen verliehen wurde.


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