27.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Morddrohungen, Beleidigungen, Volksverhetzung: Hass und Hetze haben im Netz ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Sie vergiften das gesellschaftliche Klima, unterdrücken die Meinungsfreiheit und gefährden die Demokratie.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare in Deutschland genehmigt.



27.07.22 - Notare erhalten konkrete Orientierung in Datenschutzfragen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare in Deutschland genehmigt. Es ist die erste Genehmigung auf Bundesebene nach Art. 40 DSGVO. Der BfDI Professor Ulrich Kelber begrüßt das Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer: "Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten für alle Seiten. Notarinnen und Notare erhalten konkrete Orientierung in Datenschutzfragen. Gleichzeitig gewährleisten die Verhaltensregeln den Bürgerinnen und Bürgern ein verbindliches, einheitliches und hohes Sicherheitsniveau."

27.07.22 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll nach Willen der Bundesregierung ausgeweitet werden. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften soll danach aufgehoben werden. Zudem soll das Verfahren auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet werden. Des Weiteren soll künftig das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse angewandt werden können sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten. Das sieht der "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften" der Bundesregierung vor.

27.07.22 - Melde- und Löschpflicht für Hass und Hetze im Netz
Morddrohungen, Beleidigungen, Volksverhetzung: Hass und Hetze haben im Netz ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Sie vergiften das gesellschaftliche Klima, unterdrücken die Meinungsfreiheit und gefährden die Demokratie. Deutschland hat mit dem im Oktober 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) reagiert. Hiernach müssen soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte zeitnah löschen (§ 3 NetzDG) und seit 1. Februar 2022 beim Bundeskriminalamt (BKA) melden (§ 3a NetzDG). Da die Bundesregierung mit 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren im Jahr rechnet, wurden beim BKA erhebliche personelle und technische Ressourcen geschaffen. Das Verwaltungsgericht Köln hat jedoch mit seinen Entscheidungen im Eilrechtsschutz vom 1. März 2022 u. a. festgestellt, dass Google und Meta nicht zur Meldung rechtswidriger Inhalte an das BKA verpflichtet sind. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: "Damit sind die Meldepflichten nach § 3a NetzDG faktisch außer Vollzug gesetzt. Das erschwert eine effektive Strafverfolgung von Hass im Netz erheblich."


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