28.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.04.2022 - V R 48/20 (V R 20/17) entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen können.
Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine.



28.07.22 - Sportvereine: Gesondert vergütete Leistungen sind steuerbar und umsatzsteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.04.2022 - V R 48/20 (V R 20/17) entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung des BFH betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung. Dies beruht darauf, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH Leistungen, die Sportvereine an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge erbringen, entgegen der Verwaltungspraxis weiterhin steuerbar sind, so dass es durch die nunmehr versagte Steuerbefreiung zu einer Umsatzsteuerpflicht kommt.

28.07.22 - Koalition: "Bundeskanzler a.D. Schröder (nimmt) keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahr"
Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein. Das sieht ein Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. Die Vorlage beschloss der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung im Rahmen der Beratungen zum Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) mit Stimmen der Koalition und der Union bei Enthaltung von AfD und Die Linke. Die personelle Ausstattung der Büros von Alt-Kanzlern und Alt-Kanzlerinnen ist unter anderem in diesem Einzelplan veranschlagt, hinzukommen weitere Ausgaben im Einzelplan des Bundestages.

28.07.22 - Whistleblower-Schutz: Referentenentwurf enttäuscht auf ganzer Linie
Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland übt scharfe Kritik am Referentenentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz. Das Bundesjustizministerium hatte Verbände eingeladen, bis zum 11. Mai 2022 zu dem im April vorgelegten Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland: "Leider muss man in aller Deutlichkeit sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen ist ein Fiasko. Die Bundesregierung muss dringend nachbessern, denn in der vorliegenden Form brächte das Gesetz neue Rechtsunsicherheiten für Whistleblower, Unternehmen und Behörden."


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