30.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Unternehmen sind nach deutschem Recht dazu angehalten, Fehlverhalten und Straftaten im eigenen Hause bei konkreten Verdachtsmomenten vollständig aufzuklären, andernfalls droht der Unternehmensleitung eine zivil- (vgl. § 93 Aktiengesetz, § 43 GmbH-Gesetz) und ordnungsrechtliche (vgl. § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz) Haftung, die im Rahmen der Organhaftung auch das Unternehmen selbst treffen kann (vgl. § 31 Bürgerliches Gesetzbuch, § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Compliance und Datenschutzschutz gehören zwischenzeitlich untrennbar zusammen. Mit Zurückhaltung wurden Datenschutzthemen hingegen bei einer Due Diligence im Rahmen eines Unternehmenskaufes behandelt.


30.05.22 - Unternehmensgeleitete Ermittlungen innerhalb der EU
Interne beziehungsweise unternehmensgeleitete Untersuchungen stellen für Unternehmen ein bewährtes Mittel bei der Aufklärung von Fehlverhalten und Compliance-Verstößen im eigenen Hause dar. Insbesondere wenn es um den Verdacht schwerer (vornehmlich Wirtschafts-)Kriminalität geht, werden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen häufig durch unternehmensinterne Ermittlungen begleitet oder auch initiiert. Die Erfahrungen der Praxis zeigen aber auch, dass mittlerweile ein verstärktes Bewusstsein für die Aufklärung sonstigen – nicht zwingend strafbaren – Fehlverhaltens (wie zum Beispiel Diskriminierung am Arbeitsplatz) gegeben ist. Zudem rücken grenzüberschreitende Untersuchungen verstärkt in den Fokus. Durch die seit nunmehr fast vier Jahren geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielen dabei vermehrt datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle. Welches Recht Anwendung findet, ist hierbei die zwingende Grundlage aller weiteren Überlegungen.

30.05.22 - Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in der Unternehmenspraxis - Ein Erfahrungsbericht
In wenigen Monaten tritt nun das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft. Es verlangt die Einführung eines Risikomanagements für Menschenrechte. Welche Wege gibt es, sich dem Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu nähern? Muss ein Unternehmen, das ein angemessenes Compliance-Management-System implementiert hat, das Rad neu erfinden? Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Anforderungen des LkSG und fasst erste Erfahrungen einer praktischen Umsetzung zusammen. Seit Beginn der 2000er-Jahre begannen sich Verbraucher zunehmend dafür zu interessieren, ob die von ihnen nachgefragten Produkte unter Beachtung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen hergestellt werden. In Kalifornien wurde im Jahr 2012 mit dem California Transparency in Supply Chains Act (CTSCA) ein erster Versuch unternommen, gegenüber Verbrauchern mehr Transparenz über die Produktionsbedingungen von Waren und Gütern zu schaffen.

30.05.22 - Compliance und Datenschutz: Am Beispiel der Due Diligence
Compliance und Datenschutzschutz gehören zwischenzeitlich untrennbar zusammen. Mit Zurückhaltung wurden Datenschutzthemen hingegen bei einer Due Diligence im Rahmen eines Unternehmenskaufes behandelt. Wie die möglichen Folgen zeigen, völlig zu Unrecht. Wenngleich die nachfolgend dargestellten Grundsätze Einfluss in jede (Datenschutz-)Due Diligence finden sollten, liegt der Fokus dieses Artikels darauf, für das Thema Datenschutz bei einem Unternehmenskauf zu sensibilisieren. Datenschutzthemen gewinnen im Bereich der Compliance zunehmend an Bedeutung, da Verstöße erheblich sanktioniert werden können. Der Katalog des Art. 83 Abs. 5 DSGVO sieht Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000.000 Euro und bei Unternehmen sogar bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Daneben können Betroffene Schäden geltend machen, wobei der Umfang über ein symbolisches Maß hinausgehen muss. Ferner drohen Abmahnungen. Speziell bei einem Unternehmenskauf sind Gewährleistungsansprüche zu berücksichtigen. Datenschutzthemen zu unterschätzen, wäre fatal.


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