01.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die EU-Kommission schlägt ein neues Gesetz vor, um die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern.
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern.
01.09.23 - Datenschutz: EU-Kommission erlässt neue Vorschriften für bessere Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen
Die EU-Kommission schlägt ein neues Gesetz vor, um die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern. Mit der neuen Verordnung werden konkrete Verfahrensvorschriften für die Behörden bei der Anwendung der DSGVO in Fällen festgelegt, die Personen in mehreren Mitgliedstaaten betreffen. So wird beispielsweise die federführende Datenschutzbehörde verpflichtet, den betroffenen Datenschutzbehörden in anderen Ländern eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu übermitteln, in der die zentralen Elemente der Untersuchung und der Standpunkt der Behörde zu dem Fall dargelegt werden, sodass sie frühzeitig Stellung nehmen können. Der Vorschlag wird dazu beitragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden zu verringern und die Konsensfindung zwischen ihnen in der Anfangsphase des Verfahrens zu erleichtern. Für Einzelpersonen wird in den neuen Vorschriften klargestellt, was sie bei der Einlegung einer Beschwerde einreichen müssen, und es wird sichergestellt, dass sie in angemessener Weise in das Verfahren einbezogen werden. Für Unternehmen werden in den neuen Vorschriften ihre Rechte in Bezug auf ein faires Verfahren präzisiert, wenn eine Datenschutzbehörde einen möglichen Verstoß gegen die DSGVO untersucht.
01.09.23 - Fragen und Antworten: Bessere Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Die Verfahrensverordnung der DSGVO zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden zu vereinfachen, indem einige Aspekte ihrer Verwaltungsverfahren in grenzüberschreitenden Fällen vereinheitlicht werden. Wir haben gesehen, dass die DSGVO funktioniert. Die Verfahrensverordnung der Kommission berührt keine wesentlichen Elemente der DSGVO, etwa die Rechte der betroffenen Personen, die Pflichten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter oder die Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wie die Kommission in ihrem Bericht von 2020 über die Anwendung der DSGVO feststellte, verhindern die Verfahrensunterschiede bei den Datenschutzbehörden, dass die Mechanismen der DSGVO für die Zusammenarbeit und Streitbeilegung in grenzüberschreitenden Fällen (d. h. in Fällen, an denen Beschwerdeführer aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind) reibungslos und effektiv funktionieren.
01.09.23 - Digitalpartnerschaft zwischen der EU und der Republik Korea: Stärkung unserer wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit
Der Digitalpartnerschaftsrat der Europäischen Union und der Republik Korea ist in Seoul (Republik Korea) erstmals zusammengetreten. Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Thierry Breton und der koreanische Minister für Wissenschaft und IKT Lee Jong-Ho führten gemeinsam den Vorsitz der Sitzung. Anlässlich des Ministertreffens einigten sich die EU und die Republik Korea über wichtige Ergebnisse, um die Zusammenarbeit im Hinblick auf einen inklusiven und widerstandsfähigen digitalen Wandel voranzubringen. Beide Partner wollen in den Bereichen Halbleiter, Hochleistungsrechnen (HPC) und Quantentechnologie, 5G und darüber hinaus, Plattformwirtschaft, künstliche Intelligenz (KI) und Cybersicherheit kooperieren. Die EU und die Republik Korea (ROK) haben sich verpflichtet, bei aufkommenden Technologien zusammenzuarbeiten, die kürzlich im Rahmen der EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit dargelegt wurden. Die EU und die Republik Korea können eine Führungsrolle auf dem Gebiet der Halbleiter einnehmen. Sie haben beschlossen, ein ROK-EU-Forum für Halbleiterforschung einzurichten, das die Forschung in sich ergänzenden Bereichen voranbringen soll. Im Bereich des Hochleistungsrechnens (HPC) vereinbarten beide Partner, ihre Kräfte zu bündeln, um Anwendungen für den Einsatz in Fällen von gemeinsamem Interesse wie bei extremen Wetterereignissen oder in der Materialwissenschaft zu entwickeln.
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