07.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission schlägt im Rahmen der geltenden EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung neue Vorschriften vor, die beim Kauf von Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen und Tablets helfen werden, fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre (z. B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen.



07.09.23 - EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung: Neue Vorschriften für längere Lebensdauer, gesteigerte Energieeffizienz und verbesserte Reparierbarkeit ermöglichen Verbrauchern nachhaltige Entscheidungen
Die EU-Kommission schlägt im Rahmen der geltenden EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung neue Vorschriften vor, die beim Kauf von Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen und Tablets helfen werden, fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Dieser neue Vorschlag wird am selben Tag vorgelegt wie die Genehmigung von Maßnahmen, mit denen die Geräte energieeffizienter, langlebiger und besser reparierbar werden sollen. Diese Maßnahmen wurden auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vom November 2022 im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat gebilligt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die EU-Wirtschaft stärker kreislauforientiert zu gestalten, Energie zu sparen, unseren CO2-Fußabdruck zu verringern, kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Vorteile des europäischen Grünen Deals für die Verbraucher nutzbar zu machen. Nach diesen Vorschriften hergestellte Mobiltelefone und Tablets werden bis 2030 jedes Jahr fast 14 Terawattstunden an Primärenergie einsparen. Dies entspricht einem Drittel des derzeitigen Primärenergieverbrauchs dieser Produkte. Die neuen Vorschriften tragen auch dazu bei, die Verwendung kritischer Rohstoffe zu optimieren und ihr Recycling zu erleichtern.

07.09.23 - Faire und einfache Besteuerung: Bessere Quellensteuerverfahren zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen und zur Bekämpfung von Steuermissbrauch
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre (z. B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen. Als eines der zentralen Elemente der Mitteilung über eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert und des Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion von 2020 soll diese Initiative zu einer faireren Besteuerung und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen und grenzüberschreitende Investitionen in der ganzen EU fördern. Der Begriff "Steuerabzug an der Quelle" bezieht sich auf den Fall, wenn beispielsweise ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Anleger für die in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Zinsen oder Dividenden Steuern zahlen muss. Dies ist häufig bei grenzüberschreitenden Investitionen der Fall. Für Fälle dieser Art haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Personen oder Unternehmen zweifach besteuert werden. Dank dieser Abkommen kann ein grenzüberschreitend tätiger Anleger die Erstattung der in einem anderen Mitgliedstaat zu viel gezahlten Steuern beantragen.

07.09.23 - EU-Kommission kündigt nächste Schritte zur Cybersicherheit der 5G-Netze an, die den jüngsten Fortschrittsbericht der Mitgliedstaaten ergänzen
Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der EU-Cybersicherheitsagentur einen zweiten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EU-Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit veröffentlicht. In dem Bericht werden auch einige der Empfehlungen des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs vom Januar 2022 aufgegriffen. Ergänzend zum Fortschrittsbericht hat die Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung des EU-Instrumentariums durch die Mitgliedstaaten und dessen Anwendung auf ihre interne Kommunikation und die Finanzierungstätigkeiten der EU angenommen. Im Hinblick auf strategische Maßnahmen und insbesondere die Einführung von Beschränkungen für Hochrisikoanbieter wird in dem Fortschrittsbericht festgestellt, dass 24 Mitgliedstaaten bereits Rechtsvorschriften erlassen haben oder Legislativmaßnahmen vorbereiten, die den nationalen Behörden die Befugnis verleihen, eine Risikobewertung der Anbieter vorzunehmen und Beschränkungen zu verhängen. Davon haben zehn Mitgliedstaaten solche Beschränkungen schon eingeführt, und drei Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Einführung der betreffenden nationalen Rechtsvorschriften.


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