10.02.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Rat der Europäischen Union hat sich auf seine Positionierung zum EU-Bankenpaket verständigt.
Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen.
10.02.23 - Bankenpaket: EU-Ministerrat mit konstruktiven Impulsen für herausforderndes Gesetzgebungsverfahren
Der Rat der Europäischen Union hat sich auf seine Positionierung zum EU-Bankenpaket verständigt. Diese tiefgreifende Überarbeitung bankaufsichtlicher Anforderungen, in deren Zentrum die finale Umsetzung von Basel III steht, wird den europäischen Bankensektor deutlich belasten. Durch die neuen Regelungen werden die Kapitalanforderungen der Institute erheblich ansteigen; ihre Umsetzung ist darüber hinaus mit hohen administrativen Kosten verbunden. Zu begrüßen ist, dass der Rat, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen unterstützt, mit denen negative Auswirkungen des Bankenpakets auf die Finanzierung von Verbrauchern und Unternehmen zumindest abgemildert werden sollen. Damit wird wichtigen europäischen Besonderheiten wie etwa der Bankfinanzierung von Unternehmen, die über kein externes Rating verfügen oder dem geringen Risiko von Wohnimmobilienkrediten Rechnung getragen.
10.02.23 - Mehr Transparenz, besserer Datenaustausch: EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen vorgelegt
Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen. Der Vorschlag soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Weitergabe von Daten durch Online-Plattformen beheben und letztlich illegale Angebote verhindern. Daten von Gastgebern und Online-Plattformen sollen in Zukunft besser erhoben und ausgetauscht werden. Sie sollen dann den Behörden in den Mitgliedstaaten helfen, wirksame und verhältnismäßige lokale Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Teil des Tourismussektors nachhaltig zu entwickeln.
10.02.23 - Wegweisende EU-Regeln für faire digitale Märkte treten in Kraft
Zum 1. November trat das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft. Die neue Verordnung wird unlauteren Praktiken von Unternehmen, die als Gatekeeper in digitalen Märkten fungieren, ein Ende setzen. Sie wurde von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und im März 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat in Rekordzeit verabschiedet. Die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sieht durch das Gesetz eine grundlegende Veränderung der digitalen Landschaft: "Eine kleine Anzahl großer Unternehmen verfügt über eine beträchtliche Marktmacht. Diese Gatekeeper, die auf den digitalen Märkten über eine gefestigte Position verfügen, müssen nachweisen, dass sie fair mit anderen Unternehmen konkurrieren. Wir laden alle potenziellen Gatekeeper, ihre Wettbewerber und Verbraucherorganisationen ein, mit uns zu erörtern, wie das Gesetz über digitale Märkte am besten umgesetzt werden kann."
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