13.02.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft eingeleitet.
In der Europäischen Union verdienen Frauen für die gleiche Arbeit nach wie vor weniger als Männer: Das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle liegt in der EU bei 13 Prozent.



13.02.23 - Fusionskontrolle: EU-Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft ein
Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf den Märkten für den Vertrieb von Videospielen für Konsolen und PC sowie für PC-Betriebssysteme beeinträchtigen könnte. Sowohl Microsoft als auch Activision Blizzard sind in der Entwicklung und Herausgabe von Spielen für PC, Spielkonsolen und mobile Geräte tätig und vertreiben Spiele für PC. Microsoft vertreibt außerdem Spiele für Konsolen, bietet die Xbox-Spielkonsole und damit verbundene Dienstleistungen sowie eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an, darunter das Windows-PC-Betriebssystem und Cloud-Dienstleistungen unter dem Markennamen Azure.

13.02.23 - Lohngleichheit: Lohntransparenz unerlässlich für Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles von 13 Prozent in der EU
In der Europäischen Union verdienen Frauen für die gleiche Arbeit nach wie vor weniger als Männer: Das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle liegt in der EU bei 13 Prozent. Das bedeutet, dass für jeden ganzen Euro, den ein Mann verdient, eine Frau nur 0,87 EUR bekommt. Zwar gibt es stetige Fortschritte, doch geht es immer noch zu langsam voran: Das Lohngefälle hat sich über zehn Jahre nur um 2,8 Prozentpunkte verringert. Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, und die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, erklärten:"Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt. Dies ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Die Beseitigung der Ungerechtigkeit des geschlechtsspezifischen Lohngefälles muss mit der Änderung der strukturellen Ungleichgewichte in der Gesellschaft einhergehen. Darum hat diese Kommission ihre Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung der Ursachen der Lohnungleichheit verdoppelt."

13.02.23 - Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfemaßnahme zur Unterstützung des Energieunternehmens SEFE GmbH in Höhe von 225,6 Mio. EUR
Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfemaßnahme in Höhe von 225,6 Mio. EUR zur Unterstützung der Securing Energy for Europe GmbH ("SEFE GmbH", vormals Gazprom Germania GmbH) genehmigt. Das Unternehmen wird derzeit von der Bundesnetzagentur treuhänderisch verwaltet. Die Maßnahme wird es dem deutschen Staat ermöglichen, 100 Prozent des Eigentums an der SEFE GmbH zu übernehmen, die an die Stelle der Gazprom Export LCC treten wird, um die Gasversorgung der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Die Maßnahme wurde auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genehmigt. Danach sind Beihilfen zulässig, wenn im Wirtschaftsleben der EU eine beträchtliche Störung vorliegt. Außerdem wurden die Grundsätze des von der Kommission am 23. März 2022 angenommenen und am 20. Juli 2022 sowie am 28. Oktober 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen und der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 2014 beachtet.


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