13.10.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat Pierre Cardin und dessen Lizenznehmer Ahlers von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass die Unternehmen möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie den grenzüberschreitenden Verkauf von Bekleidungsartikeln mit Pierre-Cardin-Lizenz sowie den Verkauf solcher Artikel an bestimmte Kunden beschränkt haben.
Die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber obliegt nach Artikel 22 des Digital Services Act ausschließlich dem Koordinator für digitale Dienste. Das antwortet die Bundesregierung der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage.



13.10.23 - Aussagen der Bundesregierung zu Plänen über sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber im Sinne der EU-Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste / Digital Services Act) und zum Bundesverband RIAS
Die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber obliegt nach Artikel 22 des Digital Services Act ausschließlich dem Koordinator für digitale Dienste. Das antwortet die Bundesregierung der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage. Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, ob Kriterien für die Auswahl solcher Hinweisgeber im Sinne des Artikels 22 Absatz 2 des geplanten Gesetzes über digitale Dienste entwickelt wurden. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sie selbst keine Kriterien entwickelt habe. Die Kriterien für "die Zuerkennung und den Widerruf des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber" seien in Artikel 22 des DSA abschließend aufgeführt, schreibt sie.

13.10.23 - Schutz demokratischer Institutionen und des EU-Parlaments vor böswilligem Einfluss
In einem Bericht fordert das EU-Parlament wirksame Kontroll- und Überwachungssysteme, um zu erkennen, ob Akteure aus dem Ausland Einfluss auf seine Tätigkeit nehmen. Versuche, Einfluss auf die Demokratie zu nehmen, sind "ein weit verbreitetes Phänomen [...], dem so energisch wie möglich entgegengewirkt werden muss", warnen die Abgeordneten in ihren Empfehlungen zur Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung. Sie bekräftigen darin, nicht nur tief bestürzt darüber zu sein, dass drei Mitgliedern des Parlaments, einem ehemaligen Mitglied und einem parlamentarischen Assistenten Korruption, Geldwäsche und die Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen werden, sondern dies auch zutiefst zu verurteilen, und sie fordern Maßnahmen, um EU-Organe zu stärken, auf die Einmischungsversuche ausländischer Akteure abzielen. Außerdem weisen sie auf "zahlreiche Schlupflöcher hinsichtlich der Integritäts- und Transparenzregeln des Europäischen Parlaments" hin) und fordern, dass der von Präsidentin Metsola vorgelegte 14-Punkte-Plan zur Reform der Vorschriften des Parlaments so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt wird.

13.10.23 - Kartellrecht: EU-Kommission richtet Mitteilung der Beschwerdepunkte an Pierre Cardin und dessen Lizenznehmer Ahlers wegen Vertriebs- und Lizenzvergabepraktiken bei Bekleidung
Die Europäische Kommission hat Pierre Cardin und dessen Lizenznehmer Ahlers von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass die Unternehmen möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie den grenzüberschreitenden Verkauf von Bekleidungsartikeln mit Pierre-Cardin-Lizenz sowie den Verkauf solcher Artikel an bestimmte Kunden beschränkt haben. Pierre Cardin ist ein französisches Modehaus, das für die Herstellung und den Vertrieb von Kleidung seiner Marke Lizenzen vergibt. Der deutsche Bekleidungshersteller Ahlers ist der größte Lizenznehmer von Pierre Cardin im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Kommission hat Bedenken, dass Pierre Cardin und Ahlers seit mehr als zehn Jahren wettbewerbswidrige Vereinbarungen und Absprachen getroffen haben könnten, um die Möglichkeiten anderer Pierre-Cardin-Lizenznehmer und deren Kunden, Kleidung mit Pierre-Cardin-Lizenz offline oder online zu verkaufen bzw. zu kaufen, zu beschränken. Dies betrifft Verkäufe in die Lizenzgebiete von Ahlers im EWR und Verkäufe an Einzelhändler (z. B. Discounter), die ihre Waren dort zu niedrigeren Preisen anbieten.


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