20.03.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die NIS-2-Richtlinie wird ein sichereres und stärkeres Europa gewährleisten, indem sie die Sektoren und die Art der kritischen Einrichtungen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, erheblich erweitert.
Trotz der aktuellen EU-Vorschriften über Zahlungsverzug werden immer noch über 60 Prozent der Unternehmen in der EU nicht rechtzeitig bezahlt.



20.03.23 - Offene Daten: EU-Kommission legt neue Liste öffentlich verfügbarer Datensätze vor
Die EU-Kommission hat eine Liste hochwertiger Datensätze veröffentlicht, die von öffentlichen Stellen innerhalb von 16 Monaten kostenlos zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden müssen. Bestimmte Daten des öffentlichen Sektors, wie z. B. meteorologische Daten oder Daten zur Luftqualität, sind für die Ersteller von Mehrwertdiensten und -anwendungen besonders interessant und haben einen großen Nutzen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft. Deshalb sollten sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

20.03.23 - Überarbeitung der Regeln zum Zahlungsverzug: EU-Kommission leitet öffentliche Konsultation ein
Trotz der aktuellen EU-Vorschriften über Zahlungsverzug werden immer noch über 60 Prozent der Unternehmen in der EU nicht rechtzeitig bezahlt. Am stärksten betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission plant deshalb, die bestehenden Regeln zu überarbeiten und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Unternehmen, Verbände, Hochschulen und öffentliche Stellen sind dazu eingeladen, ihre Meinung mitzuteilen. Die Initiative wird KMU helfen, indem die bestehenden EU-Zahlungsvorschriften auf der Grundlage verfügbarer und bevorstehender Erkenntnisse überarbeitet werden, um einen endgültigen Übergang zu einer Kultur der "unverzüglichen Zahlung" zu fördern.

20.03.23 - Offene Daten: EU-Kommission legt neue Liste öffentlich verfügbarer Datensätze vor
Zwei wichtige Richtlinien zu kritischen und digitalen Infrastrukturen sind in Kraft getreten: Die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) sowie die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). Beide EU-Vorschriften stärken die Widerstandsfähigkeit der EU gegen Online- und Offline-Bedrohungen - von Cyberangriffen bis hin zu Kriminalität, Risiken für die öffentliche Gesundheit oder Naturkatastrophen. Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit, um die beiden Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.


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