17.03.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


In ihrer angenommenen europäischen Drohnenstrategie 2.0 legt die Kommission ihre Vision für die Weiterentwicklung des europäischen Drohnenmarktes dar.
Die EU-Kommission hat den Vorschlag für ein Gesetz für ein interoperables Europa und die dazugehörige Mitteilung angenommen, mit denen die grenzüberschreitende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU gestärkt werden sollen.



17.03.23 - Drohnenstrategie 2.0: Aufbau eines großen europäischen Drohnenmarktes
In ihrer angenommenen europäischen Drohnenstrategie 2.0 legt die Kommission ihre Vision für die Weiterentwicklung des europäischen Drohnenmarktes dar. Grundlage für die Strategie ist der weltweit fortschrittlichste Sicherheitsrahmen, den die EU für den Betrieb von Drohnen und die für sie geltenden technischen Anforderungen festgelegt hat. Die neue Drohnenstrategie zeigt auf, wie Europa den kommerziellen Drohnenbetrieb in großem Maßstab weiterverfolgen und gleichzeitig dem Sektor neue Chancen eröffnen kann. Dank des umfassenden EU-Regelungsrahmens wurden im Luftraum über Europa bereits Hunderttausende Flugstunden mit Drohnen sicher durchgeführt, z. B. für die Vermessung von Infrastruktur, die Überwachung von Ölverschmutzungen oder für die Bodenbeprobung. Auch Projekte, bei denen Drohnen für medizinische Lieferungen, d. h. den Transport medizinischer Proben zwischen Gesundheitsdiensten, eingesetzt werden, machen gute Fortschritte.

17.03.23 - EU durchbricht "gläserne Decke" dank neuer Ziele für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen
Das Europäische Parlament hat das neue EU-Gesetz über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen förmlich angenommen. Bis 2026 muss das unterrepräsentierte Geschlecht in Unternehmen mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent aller Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder stellen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass das Ziel von 40 Prozent für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 Prozent für alle Mitglieder der Leitungsorgane bis zum 30. Juni 2026 von allen Unternehmen angestrebt wird.

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Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird ein Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU geschaffen,

17.03.23 - Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird ein Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU geschaffen
Die EU-Kommission hat den Vorschlag für ein Gesetz für ein interoperables Europa und die dazugehörige Mitteilung angenommen, mit denen die grenzüberschreitende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU gestärkt werden sollen. Das Gesetz wird die Schaffung eines Netzes souveräner und miteinander verknüpfter digitaler öffentlicher Verwaltungen unterstützen und den digitalen Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigen. Es wird der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, bessere öffentliche Dienste für Bürger und Unternehmen bereitzustellen, und ist daher ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Digitalziele Europas für 2030 und zur Förderung vertrauenswürdiger Datenströme. Außerdem werden dadurch Kosten eingespart: Durch grenzüberschreitende Interoperabilität können die Bürgerinnen und Bürger zwischen 5,5 Mio. und 6,3 Mio. EUR und Unternehmen zwischen 5,7 Mrd. und 19,2 Mrd. EUR beim Umgang mit öffentlichen Verwaltungen einsparen.


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