20.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zwei Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Werbung mit "klimaneutral" geurteilt (OLG Düsseldorf, Urteile vom 06.07.2023, Az. I-20 U 72/22 und Az. I-20 U 152/22, jeweils nicht rechtskräftig).
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat die Broschüre "Jahresbericht 2022/23" der Behörde vorgestellt.



20.09.23 - Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zur Werbung mit "klimaneutral"
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zwei Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Werbung mit "klimaneutral" geurteilt (OLG Düsseldorf, Urteile vom 06.07.2023, Az. I-20 U 72/22 und Az. I-20 U 152/22, jeweils nicht rechtskräftig). Danach muss bei der Werbung mit "klimaneutral" umfassend darüber aufgeklärt werden, auf welche Weise die Klimaneutralität erreicht wird und welche Eigenmaßnahmen dahinterstehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Senat in beiden Fällen die Revision zugelassen. Die Wettbewerbszentrale hatte von Beginn an stets gefordert, dass die Werbung mit "klimaneutral" näher erläutert wird. Nur dann kann eine Wettbewerbsverzerrung aus ihrer Sicht verhindert werden und ein Innovationswettbewerb um die nachhaltigsten Leistungen entstehen. Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb will mit den Grundsatzverfahren mehr Rechtssicherheit für werbende Unternehmen erreichen. Die heutigen beiden Gerichtsentscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigen die Forderung nach mehr Transparenz und sorgen damit für mehr Rechtssicherheit.

20.09.23 - Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2022/23 vor: Im Bereich der allgemeinen Missbrauchsaufsicht stand im vergangenen Jahr die Verkehrsbranche im Fokus
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat die Broschüre "Jahresbericht 2022/23" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Bei allen Krisen bleibt die ordnungspolitische und verbraucherorientierte Ausrichtung des Bundeskartellamtes unverändert. Die Pandemie liegt hinter uns, aber die Auswirkungen des furchtbaren russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind überall spürbar. Wir geben Orientierung, wenn Unternehmen nach Wegen suchen, um zur Krisenbewältigung zu kooperieren. Das Kartellrecht ist hinreichend flexibel, um Zusammenarbeit zu ermöglichen, selbst wenn sie unter normalen Umständen wettbewerblich schwierig wäre. Im Gegensatz dazu gibt es keine Rechtfertigung für Verstöße gegen das Kartellrecht. Besonders in Zeiten von Inflation mit großen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbrauchern verfolgen wir wettbewerbswidrige Praktiken mit aller Konsequenz. Hierbei sind wir sehr erfolgreich – auf und unter dem Radar."

20.09.23 - NIS2 als wichtiger Faktor für die Sicherheit des Industriesektors in Deutschland und Europa
Das verarbeitende Gewerbe ist ein entscheidender Teil der europäischen Wirtschaft und umfasst viele Bereiche von der kleinen Produktion bis hin zu groß angelegten industriellen Prozessen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung ist der Sektor mit immer größeren Cybersicherheitsrisiken konfrontiert, die schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, stuft die NIS2-Richtlinie Organisationen aus dem verarbeitenden Gewerbe als wichtige Einrichtungen ein und legt neue Cybersicherheitsanforderungen fest, die nun erfüllt werden müssen. Die große Relevanz der Umsetzung von NIS2 für Industrieunternehmen wird in der aktuellen öffentlichen Debatte deutlich. So berichtet der Tagesspiegel, dass der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Positionspapier veröffentlicht hat. Darin fordert der Verband unter anderem eine EU-weit harmonisierte Umsetzung und großzügigere Umsetzungsfristen. Zudem umfasst die Richtlinie im Bereich der digitalen Infrastruktur viele neue Unternehmen, die unter die kritischen Sektoren fallen. Einem Bericht von heise zufolge sind dies nach Schätzungen fast 160.000 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in der gesamten EU, davon fast 20.000 in Deutschland.


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