19.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Wirtschaftsausschuss hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle) und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen.
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (Nachfolger des "Privacy Shields") angenommen.


19.09.23 - Ausschuss für neues Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Der Wirtschaftsausschuss hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle) und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke stimmten für den geänderten Gesetzentwurf, die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion stimmten dagegen. Zuvor hatte der Wirtschaftsausschuss einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Maßnahmen zur Sektoruntersuchung. So wurde in Paragraph 32 f, Absatz 2 der Schwellenwert für das Zielunternehmen von 500.000 Euro auf eine Million Euro angehoben. Dies bezieht sich auf die Anmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerber im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als 50 Millionen Euro und das zu erwerbende Unternehmen im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als eine Million Euro erzielt hat. Diese Anpassung sei erfolgt, "um die Balance zwischen dem Schutz des Wettbewerbs und dem bei den betroffenen Unternehmen sowie dem Bundeskartellamt entstehenden Aufwand zu wahren", schreiben die Regierungsfraktionen in dem Änderungsantrag.

19.09.23 - Experten fordern Bürokratieabbau bei Gesundheitsdaten
Der restriktive Umgang mit Gesundheitsdaten in Deutschland ist nach Ansicht von Fachleuten ein Nachteil für den hiesigen Forschungsstandort. So lautete am Mittwoch der Tenor eines Expertengesprächs im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung. Die Expertinnen und Experten sprachen sich für den Abbau bürokratischer Hemmnisse vor allem beim Datenschutz aus. Anders sei der Rückstand der Gesundheitsforschung etwa gegenüber den skandinavischen Ländern nicht aufzuholen. Der Anhörung voraus ging ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem die Union dafür plädiert, "bessere Rahmenbedingung für Datennutzung und Künstliche Intelligenz zu schaffen". Die Universitätsmedizin bleibe in Deutschland aufgrund "einer tiefgreifenden Überbürokratisierung weit hinter ihren Möglichkeiten zurück". Dieter Fellner vom Fraunhofer-Institut der IGD-Darmstadt nahm den Antrag zum Anlass und fragte in die Runde: "Wie lange wollen wir noch zuschauen, dass wir in Deutschland gesundheitsrelevante Daten nicht nutzen können?" Der Professor für Graphische Datenverarbeitung wies auf Finnland hin, wo etwa für chronisch-entzündliche Magen-Darmerkrankungen 150.000 Datensätze für die Forschung verfügbar seien, hierzulande jedoch nur 600 genutzt werden konnten.

19.09.23 - Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (Nachfolger des "Privacy Shields") angenommen. Der Angemessenheitsbeschluss kann nunmehr als Grundlage für Datenübermittlungen an zertifizierte Organisationen in den USA dienen. Die Europäische Kommission hat dem Nachfolger des "Privacy Shields" ein angemessenes Schutzniveau attestiert. Mit dem neuen Angemessenheitsbeschluss können ab sofort personenbezogene Daten aus der EU an die USA wieder fließen, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, sofern die Organisation, an die sie übermittelt werden, auch unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist. Dies müssen Unternehmen in der EU vorab prüfen. Für Betroffene und Datenexporteure besteht damit jetzt erst einmal Rechtssicherheit.


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