21.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Ein zentrales Element der Unternehmenssorgfaltspflichten beim Lieferkettenmanagement, ist neben dem Risikomanagement und der Risikoanalyse, auch die Implementierung sog. Abhilfemaßnahmen.
Nachhaltigkeitsbezogene Regulierung stellt die Praxis vor vielfältige und neuartige Herausforderungen. Dazu gehört auch die Frage der organisatorischen Umsetzung innerhalb der im Unternehmen vorhandenen Aufsichtsstruktur.
21.06.23 - Die Publikationen des BAFA zum LkSG - Anlass für einen "Rückzug vor Befähigung" statt für eine "Befähigung vor Rückzug"?
Die für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) war in 2022 sehr produktiv: Drei Handreichungen - zur Risikoanalyse zum Beschwerdeverfahren und zum Prinzip der Angemessenheit – sowie einen Fragenkatalog zur Berichterstattung hat das BAFA bereits veröffentlicht. Zusätzlich hat die Aufsichtsbehörde die FAQ zum LkSG fortführend aktualisiert und eine englischsprachige Fassung der Handreichung zur Risikoanalyse" veröffentlicht. Diese Publikationen ermöglichen war keine Prognostizierung des Umgangs der Aufsichtsbehörde und der Gerichte mit Verstößen gegen das LkSG.
21.06.23 - Nachhaltigkeit als Aufgabe von Compliance? - Grundsatzüberlegungen zur organisatorischen Zuweisung im Unternehmen
Nachhaltigkeitsbezogene Regulierung stellt die Praxis vor vielfältige und neuartige Herausforderungen. Dazu gehört auch die Frage der organisatorischen Umsetzung innerhalb der im Unternehmen vorhandenen Aufsichtsstruktur. Nachfolgende Überlegungen dienen einer Einschätzung, in welcher Form eine Zuweisung an Compliance sachgerecht erscheint. Dazu werden die Besonderheiten des Nachhaltigkeitsrechts nachgezeichnet und aufgezeigt, in welchem Umfang auf bewährte Grundsätze der Legalitätskontrolle zurückgegriffen werden kann.
21.06.23 - Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 LkSG in der Unternehmenspraxis
Ein zentrales Element der Unternehmenssorgfaltspflichten beim Lieferkettenmanagement, ist neben dem Risikomanagement und der Risikoanalyse, auch die Implementierung sog. Abhilfemaßnahmen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht abgestufte, risikobasierte Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor, je nach dem, ob es sich um Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette der eigenen Geschäftsbereiche handelt oder (un)mittelbare Zulieferer betroffen sind.
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