22.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung hat den Bauausschuss über die neuen Anforderungen an die Herstellung und den Einsatz von Baustoffrecycling-Material durch die zum 1. August 2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung und weiterer Verordnungen der sogenannten Mantelverordnung informiert.
Jedes steuerpflichtige Unternehmen tut gut daran den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu entsprechen.



22.09.23 - Baustoff-Recycling soll bundeseinheitlich geregelt werden
Die Deutsche Bundesregierung hat den Bauausschuss über die neuen Anforderungen an die Herstellung und den Einsatz von Baustoffrecycling-Material durch die zum 1. August 2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung und weiterer Verordnungen der sogenannten Mantelverordnung informiert. Von Interesse waren dabei die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Praxis von mittelständischen Unternehmen der Bau- und Baustoffwirtschaft. Wie es im dazu vorgelegten Bericht des Bauministeriums heißt, wurden die Herstellung und der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen bislang von den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, sodass Hersteller, Bauherren, ausschreibende Stellen und Behörden viele unterschiedliche Regelungen beachten mussten. Nach mehr als 15 Jahren außer- und innerparlamentarischer Beratungen und Diskussionen sei im Juli 2021 mit der Verkündung der Mantelverordnung ein "schwieriges und konfliktträchtiges Vorhaben" abgeschlossen worden.

22.09.23 - Hinweise zur Abgrenzung zwischen der spezialgesetzlichen Prospekthaftung und der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
Beim II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sind mehrere Verfahren anhängig (Beschlüsse vom 27. Juni 2023 - II ZR 57/21, II ZR 58/21 und II ZR 59/21), die die Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Publikumskommanditgesellschaft betreffen, die Immobilieninvestments auf dem US-amerikanischen Markt plante. Die Anleger, die sich Ende 2010 bzw. im Jahr 2011 an der Gesellschaft beteiligten, machen geltend, sie seien nicht hinreichend über kapitalmäßige bzw. personelle Verflechtungen aufgeklärt worden. Die im Wesentlichen auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht gerichteten Klagen hatten in den Vorinstanzen Erfolg. Auf die Beschwerden der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof durch Beschlüsse vom 21. März 2023 die Revisionen zugelassen (Pressemitteilung vom 22. März 2023 Nr. 56/2023). Die Parteien der Revisionsverfahren wurden durch Beschlüsse vom 27. Juni 2023 darauf hingewiesen, dass nach der vorläufigen rechtlichen Bewertung des II. Zivilsenats eine Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft unter dem Gesichtspunkt eines Verschuldens bei Vertragsschluss in Betracht kommt.

22.09.23 - Das müssen Unternehmen über die GoBD wissen
Jedes steuerpflichtige Unternehmen tut gut daran den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu entsprechen. Doch welche Anforderungen gibt es? Was bedeutet Revisionssicherheit? Und welche Rolle spielt die E-Mail-Archivierung? Die fortschreitende Digitalisierung der 2010er-Jahre hat auch für die Buchhaltung eine Welt eröffnet, in der steuerrelevante Informationen zunehmend in elektronischer Form vorliegen. Diese Entwicklung machte den Bedarf an entsprechenden Richtlinien für die Erfassung, Verarbeitung und Aufbewahrung solcher Daten deutlich. 2015 traten die, durch das Bundesfinanzministerium formulierten, GoBD offiziell in Kraft, die sowohl die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) als auch die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) abgelöst haben. Bei den GoBD handelt es sich allerdings nicht um ein Gesetz im eigentlichen Sinne, sondern um eine Verwaltungsvorschrift, die sich gezielt an Finanzbehörden richtet.


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