25.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat am 2. Juli 2023 die Funktion einer externen Meldestelle für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz übernommen.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG (Galileo) durch die Unternehmensgruppe Dr. August Oetker KG (Dr. Oetker) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.



25.09.23 - Bundeskartellamt ist externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Bundeskartellamt hat am 2. Juli 2023 die Funktion einer externen Meldestelle für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz übernommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Zusammenhang melden. Das Bundeskartellamt hat spezielle Meldekanäle eröffnet, um den Schutz der Hinweisgeber nach den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Hinweise können hier - auch anonym - abgegeben werden. Die Identität des Hinweisgebers ist selbst bei namentlich abgegebenen Hinweisen in besonderem Maße geschützt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir ermutigen alle potenziellen Hinweisgeber, von dem Schutz des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes Gebrauch zu machen und uns bei Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen in ihrem beruflichen Umfeld zu kontaktieren.

25.09.23 - Tiefkühlpizza: Dr. Oetker darf Galileo übernehmen
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG (Galileo) durch die Unternehmensgruppe Dr. August Oetker KG (Dr. Oetker) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Markt für Tiefkühlpizza ist stark konzentriert. Dr. Oetker ist mit der gleichnamigen Marke Marktführer und übernimmt mit Galileo einen bedeutenden Hersteller für Handelsmarken. Wir haben unsere Freigabe auf breite Ermittlungen gestützt und den Fall aus allen denkbaren Perspektiven beleuchtet. Im Ergebnis zeigen sich trotz hoher Marktanteile keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Dr. Oetker wird durch die Übernahme von Galileo weder zum Marktbeherrscher noch sind die Zuwächse im Gesamtmarkt sehr bedeutsam. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Handel stehen ausreichend Ausweichoptionen zur Verfügung. Zudem sehen wir bei TK-Pizzen in den letzten Jahren eine spürbare Dynamik. Die Marken der Platzhirsche sind durch neue Konkurrenz unter Druck geraten. Markenpizzen kommen zunehmend in die Discounter und das Aktionsgeschäft wird immer wichtiger."

25.09.23 - Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können der Einkommensteuer unterliegen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.02.2023 – X R 8/21 entschieden, dass auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mathematikstudent im Jahr 2007 mit dem Online-Pokerspiel – in der Variante "Texas Hold ́em/Fixed Limit" – begonnen. Ausgehend von zunächst kleinen Einsätzen und Gewinnen steigerte er seine Einsätze allmählich. Auch seine Gewinne stiegen im Zeitablauf erheblich an. Im Streitjahr 2009 erzielte er aus dem Online-Pokerspiel bereits einen Gewinn von über 80.000 Euro, der in den Folgejahren weiter anstieg. Allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 belief sich seine registrierte Gesamtspielzeit auf 673 Stunden. Das Finanzgericht als Tatsacheninstanz hat den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass der Kläger ab Oktober 2009 gewerblich tätig gewesen sei und demzufolge der in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 erzielte Gewinn von gut 60.000 Euro der Einkommensteuer unterliege. Dies hat der BFH bestätigt. Er hat dabei an frühere Entscheidungen zum Pokerspiel in Form von Präsenzturnieren und in Casinos angeknüpft.


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