29.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Ursprung des Nachhaltigkeitsbegriffes ist ja alles andere als neu. Er fußt in der deutschen Forstwirtschaft und reicht bis in die Kursächsische Forstverordnung aus dem Jahre 1560 zurück, die besagte, dass nur so viel Holz einzuschlagen sei, wie auch nachwachsen kann.
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Kfz-Verbrauchsdaten an die EU-Kommission. Damit soll eine entsprechende EU-Regelung in deutsches Recht umgesetzt werden.



29.09.23 - Künstliche Intelligenz nachhaltig und sozial gerecht regulieren
Die Linksfraktion fordert in einem Antrag, dass sich die Bundesregierung im Trilog-Verfahren zum Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) dafür einsetzt, dass Hochrisiko-Systeme von einer Aufsichtsbehörde vor Inverkehrbringung auf Konformität mit der Verordnung geprüft werden. Dafür solle die Regierung mindestens eine nationale Aufsichtsbehörde benennen und diese mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausstatten, sodass sie dieser Aufgabe nachkommen könne, schreibt die Fraktion. Weiter möchten die Abgeordneten erreichen, dass Foundation-Modelle und Mehrzweck-KI-Systeme Hochrisiko-Systemen gleichgestellt werden. Außerdem solle es "keine Unterschiede in der Risikobewertung der verschiedenen Anwendungen innerhalb der Kategorie Hochrisiko" geben.

29.09.23 - Die Kfz-Verbrauchsdaten sollen nun jährlich zusammen mit der Fahrzeugidentifikationsnummer an die Europäische Umweltagentur übermittelt werden
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Kfz-Verbrauchsdaten an die EU-Kommission. Damit soll eine entsprechende EU-Regelung in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Zustimmung des Bundestages ist dafür nach Paragraf 48b Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Mit der Verordnung sollen die Technischen Prüfstellen oder andere "amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen" als die zur Hauptuntersuchung berechtigte Stellen beauftragt werden, Energieverbrauchsdaten und Identifikationsnummer von Fahrzeugen zu erfassen und an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu übermitteln. Das KBA wiederum soll angewiesen werden, die Daten gemäß der EU-Durchführungsverordnung an die Europäische Umweltagentur weiterzugeben. So könne die EU-Kommission die Wirksamkeit der europäischen Vorschriften über Energieverbrauch und CO2-Emissionen von Fahrzeugen zum Schutz des Klimas prüfen, schreibt die Bundesregierung.

29.09.23 - Jetzt die Weichen für die Zukunft stellen: Nachhaltigkeitsreporting bald für viele Unternehmen verpflichtend
Am 5. Januar 2023 ist sie in Kraft getreten: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die EU-Richtlinie verschärft die Anforderungen der nichtfinanziellen Berichterstattung. Mittelfristig werden dadurch deutlich mehr Unternehmen verpflichtet, ein Nachhaltigkeitsreporting zu erstellen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stellt dies vor enorme Herausforderungen. Was ein professionelles Nachhaltigkeitsmanagement überhaupt ausmacht, welche Kriterien Unternehmen erfüllen und was Unternehmensverantwortliche dabei berücksichtigen müssen, erläutert Dr. Tim Walleyo, Geschäftsführer der PTA IT-Beratung, im vorliegenden Interview.


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