02.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die internationale Wirtschaftskanzlei CMS hat heute die fünfte Auflage ihres jährlich erscheinenden Enforcement Tracker Reports veröffentlicht. Der englischsprachige Report zeigt die Entwicklungen zu allen öffentlich bekannten DSGVO-Bußgeldern auf Grundlage der CMS-eigenen Online-Datenbank "GDPR Enforcement Tracker".
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen.


02.07.24 - Sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO: Europaweite Analyse zeigt immer dynamischer werdende Sanktionspraxis mit Bußgeldern von insgesamt 4,5 Milliarden Euro
Die internationale Wirtschaftskanzlei CMS hat heute die fünfte Auflage ihres jährlich erscheinenden Enforcement Tracker Reports veröffentlicht. Der englischsprachige Report zeigt die Entwicklungen zu allen öffentlich bekannten DSGVO-Bußgeldern auf Grundlage der CMS-eigenen Online-Datenbank "GDPR Enforcement Tracker": www.enforcementracker.com. Die aktuelle Ausgabe des Reports erstreckt sich auf den Analysezeitraum zwischen März 2023 und März 2024. Zum Stichtag des Redaktionsschlusses am 1. März 2024 kamen für das vergangene Jahr 510 Bußgeldfälle hinzu. Damit steigt die Zahl der Datenschutzbußgelder seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 auf insgesamt 2.225, beziehungsweise 2.086, sofern nur Bußgelder mit vollständigen Angaben, wie Höhe des Bußgelds, Datum sowie Behörde, gezählt werden. Die Höhe der Bußgelder seit Beginn der Erhebung beläuft sich auf etwa 4,5 Milliarden Euro. Damit kamen im Vergleich zum Enforcement Tracker Report 2023 Bußgelder in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro hinzu. Das zeigt einmal mehr, dass nach einer zögerlichen Phase kurz nach Inkrafttreten der DSGVO, die Behörden in den vergangenen Jahren nicht mehr davor zurückschrecken, auch hohe Bußgelder zu verhängen.

02.07.24 - Anhörung zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. Hintergrund des Gesetzentwurfs: Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018 / 2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen enthalten, die beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ermöglichen sollen. Dazu sind von den EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien auszuweisen, in denen Vorhaben in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten sollen die Genehmigungsverfahren angepasst werden. Zudem sollen Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen.

02.07.24 - Andreas Mundt: "Wenn ein mittelständischer Wettbewerber unter das Dach eines der großen vier Lebensmittelkonzerne schlüpft, ist eine sehr sorgfältige Prüfung angezeigt"
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wenn ein mittelständischer Wettbewerber unter das Dach eines der großen vier Lebensmittelkonzerne schlüpft, ist eine sehr sorgfältige Prüfung angezeigt. Gleichwohl waren hier die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens nicht gegeben. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Region wird es auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Einkaufsalternativen geben. Insbesondere Rewe und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland haben in Leipzig, Halle und dem Umland ebenfalls starke Marktpositionen." Das Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren erstmals einen Beitritt eines selbständigen Einzelhändlers zum Edeka-Verbund als kontrollpflichtigen Zusammenschluss angesehen und geprüft.


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