02.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat Alchem International Pvt. Ltd. und ihre Tochtergesellschaft Alchem International (H.K.) Limited ("Alchem") von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass sie durch ihre Mitwirkung an einem ein wichtiges Arzneimittel betreffenden langjährigen Kartell gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.



02.09.24 - EU-Kommission übermittelt Alchem Mitteilung der Beschwerdepunkte in erster Arzneimittelkartellsache in der EU
Die Europäische Kommission hat Alchem International Pvt. Ltd. und ihre Tochtergesellschaft Alchem International (H.K.) Limited ("Alchem") von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass sie durch ihre Mitwirkung an einem ein wichtiges Arzneimittel betreffenden langjährigen Kartell gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Alchem ist ein Hersteller des pharmazeutischen Wirkstoffs N-Butylscopolaminiumbromid (Butylscopolamin). Die Kommission hat Anhaltspunkte dafür, dass Alchem mit anderen Anbietern Absprachen getroffen und die Festsetzung eines Mindestpreises für den Verkauf von Butylscopolamin an ihre Kunden (Vertriebshändler und Generikahersteller) und die gegenseitige Zuweisung von Quoten vereinbart haben könnte. Darüber hinaus hat Alchem möglicherweise sensible Geschäftsinformationen mit Wettbewerbern ausgetauscht. Im Oktober 2023 erließ die Kommission einen Vergleichsbeschluss zu demselben Kartell, der andere Unternehmen betraf. Butylscopolamin ist ein wichtiger Wirkstoff für die Herstellung des gegen Bauchkrämpfe eingesetzten Arzneimittels Buscopan und seiner generischen Versionen.

02.09.24 - EU-Kommission stuft besondere Steuervorschriften für Spielbankunternehmen in Deutschland als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen ein
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen. Die Kommission leitete im Dezember 2019 ein eingehendes Prüfverfahren ein, um zu klären, ob die besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen in Deutschland mit den Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Zur Einleitung des Verfahrens hatten Beschwerden von Wettbewerbern der Spielbankunternehmen geführt. In Deutschland unterliegen Spielbankunternehmen einer besonderen Steuerregelung (je einer Regelung pro Bundesland), die eine Reihe sonst geltender allgemeiner Steuern ersetzt, so insbesondere die Körperschafts- oder Einkommensteuer und eine lokale Vergnügungssteuer.

02.09.24 - EU-Kommission übermittelt Alchem Mitteilung der Beschwerdepunkte in erster Arzneimittelkartellsache in der EU
Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte. Die Kommission befürchtet, dass das Beratungsunternehmen mutmaßliche Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern – die angeblich auch öffentliche Kommunikationskanäle für ihre Kollusion nutzten – unterstützt oder angeregt haben könnte. Die Beamtinnen und Beamten der Kommission wurden von ihren Amtskolleginnen und -kollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden, begleitet.


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