04.11.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 24.4.2024 stimmte das EU-Parlament der finalen Fassung der EU-Lieferketten-Richtlinie (CS3D) zu. Am 24.5.2024 erteilte auch der Rat der Europäischen Union mit Mehrheit seine endgültige Zustimmung.
Mit dem 14. Russland-Sanktionspaket vom 24.6.2024 hat die EU zur Unterbindung von Sanktionsumgehungen sowohl bei den personenbezogenen "individuellen" Sanktionen der VO (EU) Nr. 269/20141 als auch bei den Wirtschaftssanktionen der VO (EU) Nr. 833/20142 Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.



04.11.24 - Sanktionen gegen Russland: Erhöhtes Straf- und Bußgeldrisiko bei Sanktionsumgehungen
Mit dem 14. Russland-Sanktionspaket vom 24.6.2024 hat die EU zur Unterbindung von Sanktionsumgehungen sowohl bei den personenbezogenen "individuellen" Sanktionen der VO (EU) Nr. 269/20141 als auch bei den Wirtschaftssanktionen der VO (EU) Nr. 833/20142 Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die das Risiko der straf-/bußgeldrechtlichen Inanspruchnahme deutscher Wirtschaftsbeteiligter bei Sanktionsumgehungen weiter erhöhen. Seit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine am 24.2.2022 hat die EU die Sanktionen gegen Russland als Antwort auf die militärische Aggression, die rechtswidrige Annexion ukrainischer Regionen und die schweren Menschenrechtsverletzungen sukzessive verschärft und ausgeweitet. Die individuellen Sanktionen sind gegen Personen gerichtet, die an der Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beteiligt sind oder davon profitieren.

04.11.24 - Wie muss das LkSG aufgrund der CS3D angepasst werden?
Am 24.4.2024 stimmte das EU-Parlament der finalen Fassung der EU-Lieferketten-Richtlinie (CS3D) zu. Am 24.5.2024 erteilte auch der Rat der Europäischen Union mit Mehrheit seine endgültige Zustimmung. Die Richtlinie ist am 25.7.2024 in Kraft getreten. Am selben Tag veröffentlichte die EU-Kommission FAQ zur Richtlinie. Sie ist ab dem 26.7.2026 anzuwenden. Dagegen gilt in Deutschland schon seit dem 1.1.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der nachfolgende Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit das LkSG aufgrund der CS3D anzupassen ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung zum LkSG ankündigte, das LkSG zu evaluieren "sofern auf EU-Ebene eine Verordnung oder eine Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten verabschiedet wird". Die Betrachtung beschränkt sich auf die Sorgfaltspflichten und ausgesuchte weitere Bereiche der CS3D und stellt daher den Anpassungsbedarf nicht umfassend dar.

04.11.24 - ESG-Daten für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte jetzt live in der DTI-Datenbank
Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt. Diese Zusammenarbeit hilft den zukünftigen Crypto Asset Service Providern bei der Erfüllung der neuen ESG-Offenlegungspflichten im Rahmen der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), indem sie eine "single source of truth" für ESG-Daten bietet. Die Digital Token Identifier Foundation, eine gemeinnützige Abteilung von Etrading Software Limited, ist die Registrierungsstelle für den Digital Token Identifier-Standard der International Organization for Standardization (ISO) 24165, einen ISO-Standard, der die eindeutige Identifizierung aller fungiblen digitalen Vermögenswerte ermöglicht. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Verwendung von DTIs im Rahmen der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) verbindlich vorgesehen.


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