08.01.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


In seiner Sitzung hat der Wirtschaftsausschuss die von der Bundesregierung geplanten klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien diskutiert.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der geplanten Umstellung von einer Zustimmungslösung (Opt-in) zu einer Widerspruchslösung (Opt-out) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest.



08.01.24 - Wirtschaftsausschuss debattiert geplante Sektorleitlinien
In seiner Sitzung hat der Wirtschaftsausschuss die von der Bundesregierung geplanten klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien diskutiert. In einem Bericht an den Ausschuss hatte die Bundesregierung zuvor ihren Plan bekräftigt, mit begrenzten und klar definierten Ausnahmen, insbesondere für Gas als Übergangstechnologie, aus der internationalen öffentlichen Finanzierung fossiler Energieträger bis Ende des Jahres 2022 außer in limitierten Ausnahmen auszusteigen. Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, ihre Außenwirtschafts-Förderinstrumente auf deren Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen zu überprüfen und "auf einen 1,5 Grad-Celsius-kompatiblen Dekarbonisierungspfad" auszurichten, heißt es in dem Bericht. So ist laut Bundesregierung das Ziel der Klimastrategien, die Emissionen von durch Bundesgarantien gedeckte Geschäften im Ausland bis spätestens 2050 auf Netto-Null zu bringen (2045 für Deckungen in Industrieländern).

08.01.24 - Petition: Elektronische Patientenakte nur bei Zustimmung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der geplanten Umstellung von einer Zustimmungslösung (Opt-in) zu einer Widerspruchslösung (Opt-out) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. Während die ePA aktuell dann geführt wird, wenn die Patienten dem explizit zustimmen, soll sie künftig geführt werden, wenn nicht widersprochen wird. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses verwies der Parlamentarische Staatssekretär im BMG, Edgar Franke (SPD), auf die Vorteile hin, die eine Opt-out-Lösung seiner Ansicht nach hat. So könnten Ärzte ihre medizinischen Entscheidungen auf einer besseren Datengrundlage treffen. Auch könnten unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Zudem könnten so unerwünschte Wechselwirkungen durch Arzneimittel frühzeitig erkannt werden. Alles in allem bleibe Ärzten künftig mehr Zeit für die Betreuung ihrer Patienten, sagte Franke. Ganz anders sieht das die Allgemeinmedizinerin Simone Connearn, die sich mit einer Petition an den Bundestag gewandt hatte, in der eine solche Widerspruchslösung abgelehnt wird. Wenn Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen, werde damit die Schweigepflicht abgeschafft, heißt es in ihrer öffentlichen Eingabe (ID 150309), die 58.188-mal innerhalb von vier Wochen mitgezeichnet wurde. Krankheitsdaten gehörten aber zu den intimsten Informationen über jeden Menschen.

08.01.24 - In seinem Urteil hatte der EuGH festgehalten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann
Mit der gesetzlichen Umsetzung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 zur künftigen Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäftigten hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung befasst. Den Sachverständigen lagen dazu Anträge der Unionsfraktion und der Linksfraktion vor. Die Stellungnahmen der Sachverständigen reichten dabei von einer möglichst detaillierten bis hin zu einer möglichst flexiblen gesetzlichen Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes. In seinem Urteil hatte der EuGH festgehalten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Auf dieser Grundlage hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September 2022 festgestellt, dass die Arbeitgeber ein System einführen und anwenden müssen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden erfasst werden. Während die Vertreter der Arbeitgeberverbände in der Anhörung entsprechend dem Unionsantrag die Notwendigkeit von Spielräumen und Flexibilität betonten, trat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wie der Antrag der Linken für die taggenaue Aufzeichnung von Arbeitszeit und Ruhepausen ein.


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