09.01.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion nicht die Namen der Nutzerkonten in den sozialen Netzwerken Twitter/X und Facebook, die von den Konten der Bundesministerien sowie dem Konto der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gesperrt wurden.
Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften".



09.01.24 - Aktivitäten der Bundesregierung in den sozialen Netzwerken
Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion nicht die Namen der Nutzerkonten in den sozialen Netzwerken Twitter/X und Facebook, die von den Konten der Bundesministerien sowie dem Konto der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gesperrt wurden. Die Fraktion wollte in ihren Nachfragen zu früheren Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Abgeordneten erfahren, welche Nutzerkonten im Einzelnen blockiert wurden. Wie die Regierung schreibt, müsste sie rund 10.000 Account-Namen auflisten, um die vorliegenden Fragen zu beantworten. Dem stünden jedoch schutzbedürftige Grundrechte Dritter entgegen. Eine Offenlegung sämtlicher Account-Namen würde zumindest individualisierbare personenbezogene Daten veröffentlichen, da Rückschlüsse auf die Identität von Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht würden.

09.01.24 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften". Danach sollen bewährte Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden. Katharina Goldberg (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) befand, die vorgesehene Überführung digitaler Prozesse von einem zeitlich begrenzten geltenden Gesetz in das Verwaltungsverfahrensgesetz sei grundsätzlich zu begrüßen. Sie verband dies mit Fragen. So müsse die Möglichkeit erhalten bleiben, Erklärungen zur Niederschrift abzugeben - mit Blick auf Personen, die sich weder schriftlich noch elektronisch äußern möchten oder können.

09.01.24 - Experten fordern Ergänzungen beim Wärmeplanungsgesetz
Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz. So sollten etwa die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Mit dem WPG dürfe kein "Bürokratiemonster" geschaffen werden, das alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem einzigen Bestandskataster erfasse. Der Fokus auf Wasserstoff wurde kritisch gesehen. Darüber hinaus gab es auch Forderungen, die mehr Tempo bei der Umsetzung des WPG anmahnten. Die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände in Deutschland halten das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung (WPG) "für das richtige Instrument, um die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 strategisch anzugehen".


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

08.01.24 - Wirtschaftsausschuss debattiert geplante Sektorleitlinien

08.01.24 - Petition: Elektronische Patientenakte nur bei Zustimmung

08.01.24 - In seinem Urteil hatte der EuGH festgehalten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen