12.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach einer Warnung des Europäischen Büros der Verbraucherverbände (BEUC), der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden (Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) erhielten 20 Fluggesellschaften Schreiben mit einer Auflistung der verschiedenen Arten potenziell irreführender Umweltaussagen.
Die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) der Europäischen Kommission hat – im Zuge der Maßnahmen zum Aufbau einer starken Europäischen Gesundheitsunion – gemeinsam mit dem belgischen EU-Ratsvorsitz am Rande der informellen Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) die Allianz für kritische Arzneimittel ins Leben gerufen.



12.07.24 - EU-Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden leiten Maßnahmen gegen 20 Fluggesellschaften wegen irreführender Grünfärberei-Praktiken
Nach einer Warnung des Europäischen Büros der Verbraucherverbände (BEUC), der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden (Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) erhielten 20 Fluggesellschaften Schreiben mit einer Auflistung der verschiedenen Arten potenziell irreführender Umweltaussagen. Darin wurden sie ferner aufgefordert, ihre Praktiken innerhalb von 30 Tagen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen. Das CPC-Netz unter Vorsitz der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftsinspektion, der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte, der norwegischen Verbraucherschutzbehörde und der spanischen Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten konzentrierte sich dabei auf Aussagen von Fluggesellschaften, dass die durch einen Flug verursachten CO2-Emissionen mit Klimaprojekten oder der Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe ausgeglichen werden könnten und zu denen Verbraucher durch zusätzliche Gebühren beitragen konnten. Die Behörden befürchten, dass es sich bei den festgestellten Praktiken um irreführende Handlungen/Unterlassungen handelt, die nach den Artikeln 5, 6 und 7 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten sind. Die Fluggesellschaften müssen ihrerseits noch klarstellen, ob sich diese Behauptungen anhand fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse belegen lassen.

12.07.24 - EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Facebook und Instagram im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: "Diese Kommission hat Mittel geschaffen, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gezielter Desinformation und Manipulation durch Drittländer zu schützen. Wenn wir einen Verstoß gegen die Vorschriften vermuten, handeln wir. Dies gilt jederzeit, doch insbesondere in Zeiten demokratischer Wahlen. Große digitale Plattformen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, dafür ausreichende Ressourcen einzusetzen, und die Entscheidung zeigt, dass wir es mit der Einhaltung von Vorschriften ernst nehmen. Seite an Seite mit den Mitgliedstaaten kämpfen wir für den Schutz unserer Demokratie. Ich möchte Premierminister Fiala für seine aktive Rolle bei der Befassung mit diesem Thema auf europäischer Ebene danken, sowie für die Aktivierung des Notfallmechanismus für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch Belgien." Die mutmaßlichen Verstöße betreffen die Strategien und Praktiken von Meta in Bezug auf irreführende Werbung und politische Inhalte in seinen Diensten. Sie betreffen auch die Tatsache, dass Dritten vor den Wahlen zum Europäischen Parlament kein wirksames Instrument für die Führung eines zivilgesellschaftlichen Diskurses und die Wahlbeobachtung zur Verfügung steht, da Meta sein Echtzeit-Tool für den öffentlichen Einblick, CrowdTangle, ohne angemessenen Ersatz abwertet.

12.07.24 - EU-Kommission ruft Allianz für kritische Arzneimittel zwecks Prävention und Behebung von Engpässen bei kritischen Arzneimitteln ins Leben
Die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) der Europäischen Kommission hat – im Zuge der Maßnahmen zum Aufbau einer starken Europäischen Gesundheitsunion – gemeinsam mit dem belgischen EU-Ratsvorsitz am Rande der informellen Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) die Allianz für kritische Arzneimittel ins Leben gerufen. Die Allianz versammelt die nationalen Behörden, die Industrie, Organisationen des Gesundheitswesens, Vertreter der Zivilgesellschaft, die Kommission und EU-Agenturen an einem Tisch, damit sie über die besten Maßnahmen zur Bewältigung und Vermeidung von Engpässen bei kritischen Arzneimitteln beraten können. Die Kommission hatte die Allianz erstmals im Oktober 2023 angekündigt; sie wird einen industriepolitischen Schwerpunkt haben und soll die von der Kommission vorgeschlagene Reform des Arzneimittelrechts der EU ergänzen. Damit kommen wir der Forderung von mehr als 23 Mitgliedstaaten nach mehr strategischer Autonomie in diesem Sektor nach. Als Ergebnis eines offenen Aufrufs zur Interessenbekundung vom 16. Januar 2024 zählt die Allianz nun etwa 250 registrierte Mitglieder, darunter Ministerien oder Regierungsstellen, die die Mitgliedstaaten vertreten, Unternehmen oder Organisationen als Vertreter der Industrie sowie Nichtregierungsorganisationen.


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