16.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der verschärften Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als weiteren Meilenstein des europäischen Grünen Deals.
Die Europäische Kommission hat gegen Mondelēz International, Inc. (Mondelēz) eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Mio. EUR verhängt.
16.07.24 - Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem Ziel der Senkung von Energiekosten und Emissionen verabschiedet
Die Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der verschärften Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als weiteren Meilenstein des europäischen Grünen Deals. Die Richtlinie bildet einen Rahmen für die Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in allen Mitgliedstaaten der EU – von Wohnungen und Büros bis hin zu Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Sie trägt so zu einer besseren Gesundheit und Lebensqualität bei. Die überarbeitete Richtlinie sieht ehrgeizige Ziele zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU vor, berücksichtigt aber auch nationale Gegebenheiten. So können die Mitgliedstaaten entscheiden, auf welche Gebäude sich ihre Pläne beziehen und welche Maßnahmen sie ergreifen. Die Richtlinie steigert die Nachfrage nach sauberen, in Europa produzierten Technologien und fördert Wachstum, Investitionen und Beschäftigung.
16.07.24 - Überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) - Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden
Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bringt Europa auf Kurs, um bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen. Dazu werden Renovierungen in allen Mitgliedstaaten vorangetrieben, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Die Richtlinie modernisiert den bestehenden (2018 vereinbarten) Rechtsrahmen im Hinblick auf ehrgeizigere Klimaziele und soziale Herausforderungen und gewährt den Mitgliedstaaten gleichzeitig die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand innerhalb Europas Rechnung zu tragen. Die einzelnen Hauseigentümer werden nicht zur Renovierung verpflichtet. Innerhalb des überarbeiteten Rahmens werden Wohn- und Nichtwohngebäude unterschiedlich behandelt. Im Bereich der Wohngebäude muss jeder Mitgliedstaat einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Die nationalen Maßnahmen müssen sicherstellen, dass mindestens 55 Prozent des Rückgangs des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden.
16.07.24 - EU-Kommission verhängt Geldbuße von 337,5 Mio. EUR gegen Mondelez wegen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Handels
Die Europäische Kommission hat gegen Mondelēz International, Inc. (Mondelēz) eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Mio. EUR verhängt, weil das Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffeeprodukten zwischen Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht behindert hat. Die Kommission geht auch weiterhin entschlossen gegen ungerechtfertigte Hindernisse vor, um ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Territoriale Angebotsbeschränkungen durch Lieferanten stellen eine Art nicht regulatorischer Hindernisse für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts dar. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Mondelēz gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem es i) wettbewerbswidrige Vereinbarungen traf bzw. Verhaltensweisen abstimmte, um den grenzüberschreitenden Handel mit verschiedenen Schokolade-, Keks- und Kaffeeprodukten zu beschränken, und ii) seine beherrschende Stellung auf bestimmten nationalen Märkten für den Verkauf von Tafelschokolade missbräuchlich ausnutzte.
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