16.08.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Um Geld zu überweisen und ihre Kontoauszüge einzusehen, nutzen die Deutschen häufiger eine Banking-App. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der über die App erledigten Bankdienstleistungen um vier Prozentpunkte auf 36 Prozent gestiegen.
Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.


16.08.24 - Postbank Digitalstudie 2024: Nur noch ein Fünftel ihrer Bankgeschäfte erledigen die Deutschen in der Filiale
Um Geld zu überweisen und ihre Kontoauszüge einzusehen, nutzen die Deutschen häufiger eine Banking-App. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der über die App erledigten Bankdienstleistungen um vier Prozentpunkte auf 36 Prozent gestiegen. Damit liegen die Apps dicht hinter den Online-Portalen der Banken, die derzeit für 38 Prozent der Bankgeschäfte genutzt werden. Die Bedeutung der Internetseiten hat über die Jahre abgenommen: 2023 wurden noch 42 Prozent der Geldgeschäfte über das Portal getätigt, im Jahr davor sogar 45 Prozent. Generell sind digitale Wege jedoch am beliebtesten, nur noch durchschnittlich 20 Prozent der Bankgeschäfte erledigen die Deutschen vor Ort in der Filiale. Trotzdem soll den Bankkunden auch ohne Vor-Ort-Besuch ein fester Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Das sind Ergebnisse der repräsentativen "Postbank Digitalstudie 2024". Online-Apps bevorzugen vor allem 18- bis 39-Jährige: Während die sogenannten Digital Natives für 45 Prozent ihrer Bankgeschäfte eine mobile Anwendung nutzen, erledigen die ab 40-Jährigen nur 33 Prozent auf diese Weise. Die "Digital Immigrants" besuchen hingegen häufiger das Online-Portal ihrer Bank: Die Älteren tätigen 42 Prozent ihrer Überweisungen und Co. derzeit über ihren Internet-Browser, die Jüngeren nutzen diesen nur für 27 Prozent ihrer Geldgeschäfte.

16.08.24 - Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 – III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die – wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt– zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann. Der Kläger war als Einzelhändler tätig und ermittelte seinen Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Das FA veranlagte ihn zunächst erklärungsgemäß und ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Eine spätere Außenprüfung beanstandete die Aufzeichnungen des Klägers als formell mangelhaft und führte zu einer Hinzuschätzung. Das FA änderte darauf- hin die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide der Streitjahre. Dies sei auch verfahrensrechtlich zulässig, da im Rahmen der Außenprüfung nachträglich steuererhöhende Tatsachen bekannt geworden seien (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO).

16.08.24 - Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen den Hersteller von Fritz!-Produkten AVM
Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt. AVM ist ein deutscher Hersteller von Produkten aus dem Bereich der Telekommunikation und Netzwerktechnik. Unter der Marke "FRITZ!" werden insbesondere Router und Repeater, aber auch Telefone und Smart-Home-Produkte vertrieben. AVM ist in Deutschland und Europa nach eigener Aussage einer der führenden Hersteller von Produkten für den Breitbandanschluss und das digitale Zuhause. Eingeleitet wurde das Verfahren nach einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes und weiteren Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im Februar 2022. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken.


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