18.03.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.
Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.
18.03.24 - #nextlevelaudit @Deutsche Telekom AG – Teil 2 - Die acht Dimensionen des #nextlevelaudit-Programms
Das #nextlevelaudit-Programm der Deutschen Telekom ist eine auf drei Jahre ausgelegte Transformation, die die Vision, Mission und Strategie der Konzernrevision in acht sehr konkreten Dimensionen operationalisiert. Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 5/2023) wurden Vision und Mehrwertmission der Konzernrevision abgeleitet und dargestellt. Außerdem wurden der Veränderungsbedarf, die angestrebte Prüfungsqualität und der Zeitansatz beschrieben. In diesem zweiten Teil der Veröffentlichung geht es um die acht Dimensionen des #nextlevelaudit-Programms der Deutschen Telekom. Jedem ist der Mehrwert von Digitalisierung und Automatisierung im privaten und beruflichen Umfeld bewusst. Dennoch sind digitale Lösungen kein Selbstzweck. Zu Beginn des #nextlevelaudit-Programms haben wir eine kritische Bestandsaufnahme der Digitalisierung der Revision entlang der Wertschöpfungskette durchgeführt.
18.03.24 - Pooled Audits: Zusammenarbeit in gemeinschaftlichen beziehungsweise Sammelprüfungen
Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung. Der Artikel diskutiert die Frage, inwieweit es sich bei solchen Prüfungen selbst um Auslagerungen der Revisionen untereinander handelt und unter welchen Voraussetzungen ein sonstiger Fremdbezug vorliegt. Die MaRisk 2021 ermöglichen das Instrument der gemeinschaftlichen Prüfung durch die Internen Revisionen der auslagernden Institute bei Mehrmandantendienstleistern beziehungsweise Auslagerungsunternehmen gemäß § 1 Abs. 10 KWG und § 1 Abs. 10 ZAG: "Im Fall von Auslagerungen auf ein anderes Unternehmen kann die Interne Revision des Instituts auf eigene Prüfungshandlungen verzichten, sofern die anderweitig durchgeführte Revisionstätigkeit den Anforderungen in AT 4.4.3 und BT 2 genügt."
18.03.24 - Zur möglichen Rolle der Internen Revision bei der vorvertraglichen Aufklärung -Mehrwertpotenzial der Internen Revision am Beispiel von Franchisesystemen
Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems. Gerichtsurteile legen den Eindruck nahe, dass die deutsche Franchisewirtschaft das Problem einer rechtsprechungskonformen und nach Best Practice ausgerichteten vorvertraglichen Aufklärungspflicht noch immer nicht gelöst hat. Hier könnte nun die Interne Revision in der Franchisepraxis als Qualitätssicherungsfunktion ins Spiel gebracht werden, um den Ablauf der Vertragsanbahnung zu stabilisieren und möglichst konfliktfrei und transparent für die beteiligten Parteien zu gestalten. Die Interne Revision sollte aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und Expertise hierzu in der Lage sein. Überdies bekäme sie die Chance, ihren Wertbeitrag weiter zu unterstreichen.
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