11.03.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der operativen Tochtergesellschaften der Friedrich Hofmann GmbH, Büchenbach, durch die Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg, nur unter einer aufschiebenden Bedingung freigegeben.



11.03.24 - Übernahme in der Entsorgungsbranche (Veolia/Friedrich Hofmann) nur unter Bedingungen zugestimmt
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der operativen Tochtergesellschaften der Friedrich Hofmann GmbH, Büchenbach, durch die Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg, nur unter einer aufschiebenden Bedingung freigegeben. Ein Entsorgungsstandort der Beteiligten in Nürnberg muss zuvor an einen unabhängigen Wettbewerber veräußert werden. Das Bundeskartellamt muss diesem Erwerber zuvor zustimmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ohne diese Bedingung hätten wir die Übernahme untersagen müssen. Veolia übernimmt den mit Abstand größten mittelständischen Anbieter dieser Dienstleistungen in Mittelfranken. Im Großraum Nürnberg, Fürth und, Erlangen führt dies zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und Glasverpackungen im Auftrag der dualen Systeme sowie von Altpapier im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Durch den Verkauf eines zentral gelegenen Standorts kann jedoch ein neuer Wettbewerber in den Markt eintreten. So werden die wettbewerblichen Nachteile des Zusammenschlusses kompensiert."

11.03.24 - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf (20/8094) gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus. Dies betraf vor allem die Ausnahme von der Versicherungspflicht für Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie die Motorsporthaftpflichtversicherung. Darauf bezogen sich auch die meisten Fragen der Abgeordneten. Wie es in dem Regierungsentwurf heißt, sind im Zuge der erforderlichen Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2021/2118 das Pflichtversicherungsgesetz und das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger anzupassen. Die Richtlinie sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen.

11.03.24 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Betriebsratsmitglieder dürfen laut Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Das Benachteiligungsverbot wird ergänzt durch einen Mindestvergütungsanspruch. So darf das Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

08.03.24 - Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

08.03.24 - Regulierung von KI: DSK fordert klare Verantwortlichkeit für Hersteller und Betreiber

08.08.24 - Oberster Datenschutz- und Transparenzwächter auf der Kippe: Transparency fordert Stärkung der Unabhängigkeit des BfDI


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen