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Lehman-Zertifikate und Zertifikats-Risiken


Rechtliche Möglichkeiten gegen die beratenden Banken: Hahn Rechtsanwälte bietet Informationsveranstaltungen zum Thema "Zertifikate - Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger"
Der Fall Lehman Brothers zeigt: Auch weniger spekulative Zertifikate sind mit einem Totalverlustrisiko verbunden


(27.10.08) - Zertifikate sind vielfach von Banken als lukrative Alternative zu Festgeldanlagen vertrieben worden. In den seltensten Fällen wurden die Anleger darüber in Kenntnis gesetzt, dass derartige Zertifikate trotz der 100prozentigen Kapitalsicherung ein Emittentenrisiko beinhalten. Die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers belegt, dass auch weniger spekulative Zertifikate mit einem Totalverlustrisiko verbunden sind.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) richtet aus aktuellem Anlass in verschiedenen bundesdeutschen Städten Informationsveranstaltungen zu dem Thema "Zertifikate - Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger" aus.

Auf diesen Veranstaltungen wird ein Überblick über die verschiedenen Zertifikatetypen und die damit verbundenen Risiken erteilt werden. Der Referent, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wird des Weiteren über die rechtlichen Möglichkeiten gegen die beratenden Banken referieren.

Hrp vertritt bereits eine Vielzahl von Lehman-Geschädigten, die von der Citibank, der Dresdner Bank und Delbrück Bethmann Maffei AG beraten worden sind.

Es sind folgende Veranstaltungen geplant:
>> Hamburg: 10. November 2008, 19.00 Uhr
>> Frankfurt a.M.: 11. November 2008, 19.00 Uhr
>> Köln: 13. November 2008, 19.00 Uhr
>> München: 14. November 2008, 19.00 Uhr
(Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft: ra)

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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