11.11.13 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BHG) hat über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung der Wort-Bild-Marke "test" der Stiftung Warentest entschieden
Die Interne Revision stellt allgemein einen wichtigen Baustein bei der Sicherstellung einer möglichst effizienten und umfassenden Unternehmensüberwachung im Sinne einer guten Corporate Governance dar
11.11.13 - Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um Löschung der Marke "test"
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BHG) hat über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung der Wort-Bild-Marke "test" der Stiftung Warentest entschieden. Die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke "test" war 2004 vom Deutschen Patent- und Markenamt unter anderem für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eingetragen worden. Der Axel Springer Verlag hat 2006 die Löschung der Marke beantragt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat dem Löschungsantrag stattgegeben und die Löschung der Marke angeordnet. Auf die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht die Löschungsanordnung aufgehoben
11.11.13 - Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro: Kartellverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr abgeschlossen
Das Bundeskartellamt hat gegen die Unternehmen Porzellanfabrik Christian Seltmann GmbH und Kahla/Thüringen Porzellan GmbH, gegen den Verband der Keramischen Industrie sowie gegen zwei verantwortliche Personen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 900.000,- Euro erlassen. Damit hat die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller von Haushaltsgeschirr wegen wettbewerbswidriger Absprachen abgeschlossen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Kartellabsprachen sind immer mit einem hohen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden. Auch wirtschaftliche Schwierigkeiten in einer Branche können daher keine Rechtfertigung dafür sein, dass der Verbraucher mehr für ein Produkt zahlen muss, als er es bei funktionierendem Wettbewerb getan hätte."
11.11.13 - Personaler informieren sich im Internet über Bewerber: Bei Recherchen sind Arbeitsrecht und Datenschutz zu beachten
Viele Personalverantwortliche von Unternehmen informieren sich vor der Einstellung neuer Mitarbeiter im Internet über ihre Bewerber: 39 Prozent der Personaler recherchieren im Internet mit Hilfe von Suchmaschinen und 23 Prozent suchen gezielt in Sozialen Netzwerken. Das ist ein Ergebnis der Studie "Datenschutz im Personalmanagement" von Bitkom Consult und der Beratungsgesellschaft Kienbaum. Im Rahmen der Studie wurden 252 Unternehmen befragt. "Personaler müssen bei Recherchen über Bewerber im Internet arbeits- und datenschutzrechtliche Regelungen beachten", sagt Lars Kripko, Datenschutzberater bei Bitkom Consult. "Die Informationen müssen frei verfügbar sein und die Suche nach den Kriterien des arbeitsrechtlichen Fragerechts erfolgen." Danach sind zum Beispiel Fragen nach einer Schwangerschaft, einer Schwerbehinderung oder einer Parteizugehörigkeit unzulässig. "Stößt der Personaler bei seinen Recherchen auf entsprechende Informationen, darf er sie nicht verwenden", betont Kripko.
11.11.13 - Studie: Das strategische Risikomanagement unterliegt einem Wandel - Die Fähigkeit, strategische Risiken zu managen, zeigt das Erfolgspotenzial von Unternehmen
Das Management strategischer Risiken gewinnt weltweit an Bedeutung: Heute wird nahezu alles in die Bewertung einbezogen, was die Erreichung strategischer Unternehmensziele beeinflussen könnte. Länderübergreifend gelten Reputationsrisiken als die gefährlichsten, während intelligente Investitionen in Humankapital als wichtige Absicherung künftiger Risiken gesehen werden. Die Ergebnisse basieren auf einer von Forbes Insights weltweit durchgeführte Befragung im Auftrag von Deloitte – ein Drittel der befragten Unternehmensvertreter stammt aus dem EMEA-Raum. "Die Fähigkeit, strategische Risiken zu managen, zeigt das Erfolgspotenzial von Unternehmen. Unter strategische Risiken fallen alle Risiken, welche die zukünftige Business-Strategie nachhaltig beeinflussen", erklärt Dr. Hans Röhm, Partner und Leiter Enterprise Risk Services bei Deloitte.
11.11.13 - Beziehungen zwischen Interner Revision und Aufsichtsrat: Eine Praxisanalyse mit Checkliste am Beispiel öffentlicher Unternehmen
Die Interne Revision stellt allgemein einen wichtigen Baustein bei der Sicherstellung einer möglichst effizienten und umfassenden Unternehmensüberwachung im Sinne einer guten Corporate Governance dar. Aus Sicht des Aufsichtsrats dient sie darüber hinaus als eine hilfreiche Informationsquelle, welche vom Aufsichtsgremium zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion auch genutzt werden sollte. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass die Autorität der Unternehmensleitung durch einen direkten Informationsfluss von Revisionsabteilung zum Aufsichtsrat nicht geschädigt wird. Öffentliche Unternehmen unterscheiden sich dabei nicht von privatwirtschaftlichen Gesellschaften.
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