12.08.13 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Deutsche Bundesregierung macht darauf aufmerksam, dass bis zum 1. Februar 2014 Unternehmen die alten Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf SEPA umstellen müssen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Brink’s Deutschland GmbH und der Brink’s Transport und Service GmbH durch die Prosegur Compania de Seguridad SA mit Sitz in Madrid unter Bedingungen freigegeben
12.08.13 - DirectPay optimiert Risikomanagement mit "SAS Visual Analytics"
DirectPay ist Spezialistin für Forderungs- und Kreditmanagement mit Sitz in den Niederlanden. Zu den Dienstleistungen des Unternehmens gehören der Ankauf von Forderungen, das Debitorenmanagement, Kreditinformationen und die Überwachung von Debitorenbeständen. Für die Optimierung seiner Risikomanagement-Prozesse setzt DirectPay auf "SAS Visual Analytics" von SAS.
12.08.13 - Bundeskartellamt erlaubt Erwerb von Brink’s durch Prosegur nur unter Bedingungen für den Markt in Berlin möglich
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Brink’s Deutschland GmbH und der Brink’s Transport und Service GmbH durch die Prosegur Compania de Seguridad SA mit Sitz in Madrid unter Bedingungen freigegeben. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, zuvor einen wesentlichen Anteil ihres Geschäfts im Großraum Berlin an dritte Unternehmen zu veräußern. Der Erwerb der Unicorn Geld- und Wertdienstleistungen GmbH durch die Ziemann Sicherheit Holding GmbH konnte demgegenüber ohne weitere Bedingungen oder Auflagen freigegeben werden.
12.08.13 - Ein einheitliches Überweisungs- und Lastschriftverfahren soll den Zahlungsverkehr im Euroraum erleichtern und sicherer machen
Die Deutsche Bundesregierung macht darauf aufmerksam, dass bis zum 1. Februar 2014 Unternehmen die alten Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf SEPA umstellen müssen. SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008. Ab 1. Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren endgültig ab. Auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren müssen sich Unternehmen jetzt vorbereiten. Es gibt keine Übergangsfrist für Unternehmen. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen.
12.08.13 - Pippi Langstrumpf-Kostüme bleiben erlaubt - Im Streitfall liegt keine Verletzung des Urheberrechts vor
Die Beklagte betreibt Einzelhandelsmärkte. Um für ihre Karnevalskostüme zu werben, verwandte sie in Verkaufsprospekten im Januar 2010 die Fotografien eines etwa fünfjährigen Mädchens und einer jungen Frau, die als Pippi Langstrumpf verkleidet waren. Sowohl das Mädchen als auch die junge Frau trugen eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen und ein T-Shirt sowie Strümpfe mit rotem und grünem Ringelmuster. Die Fotografien waren bundesweit in Verkaufsprospekten, auf Vorankündigungsplakaten in den Filialmärkten sowie in Zeitungsanzeigen abgedruckt und über die Internetseite der Beklagten abrufbar.
12.08.13 - Prüfung des Projektmanagements nach DIIR-Standard Nr. 4 unter Berücksichtigung der "Agilen Methode"
Das Projektmanagement beinhaltet das interne Kontrollsystem zur Steuerung von Projekten. Insbesondere in kleineren IT-Projekten wird häufig die "Agile Methode" als Vorgehensmodell zusätzlich zu oder anstatt einer traditionellen, ganzheitlichen Projektmanagement-Methode angewendet. Doch die Agile Methode ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und sollte in eine traditionelle Best Practice Projektmanagement-Methode (PMBoK, PRINCE2, ICB/GPM z. B.) eingebettet sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann die Anwendung der Agilen Methode leicht dazu führen, dass das interne Kontrollsystem für Projekte nicht angemessen und/oder wirksam ist. Nach einer kurzen Darstellung der Agilen Methode und ihrer kritischen Würdigung schlägt der Autor einen Prüfungsansatz unter Anwendung des DIIR-Standards Nr. 4 vor.
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