13.11.13 - Compliance- & Governance-Newsletter
Verklagt ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang den Betriebserwerber auf Feststellung, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, so kann er durch die Art und Weise der Prozessführung und Prozessbeendigung sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsveräußerer verwirken
In Fortführung der Artikelserie "Wertpapier-Compliance" geht es um ausgewählte Themen des WpHG zur Compliance-Funktion
13.11.13 - marcus evans conferences organisiert die Veranstaltung: (Agiles) Testmanagement und Qualitätssicherung in Banken und Versicherungen – 27. & 28. Februar 2014 – Hyatt Mainz
In keiner anderen Branche werden so viele und komplexe IT-Transformationen durchgeführt wie in der Finanzindustrie. Durch den steigenden Wettbewerbs- und Kostendruck sowie erhöhter regulatorischer Anforderungen wird die erfolgreiche Durchführung von Software Tests sowie ein umfassendes Konzept zur Qualitätssicherung gerade auch in der Zukunft entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
13.11.13 - Kundenschützende Überwachungshandlungen mit der prüferischen Sicht auf die Compliance-Funktion
In Fortführung der Artikelserie "Wertpapier-Compliance" geht es um ausgewählte Themen des WpHG zur Compliance-Funktion. Basierend auf den rechtlichen Anforderungen wird die prüferische Sicht auf Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Mitarbeitergeschäfte sowie Ausführungsgrundsätze gerichtet. Im Rahmen der in der ZIR 3/13 gestarteten Artikel-Serie "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" setzt sich der vorliegende Artikel zu den "kundenschützenden Überwachungshandlungen" mit der prüferischen Sicht auf die Compliance-Funktion hinsichtlich der folgenden Themen des WpHG auseinander:
13.11.13 - Bundesgerichtshof (BGH) legt Europäischem Gerichtshof Frage zur Auskunftspflicht von Bankinstituten über Kontodaten bei Markenfälschungen vor
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist. Die Klägerin ist Lizenznehmerin für die Herstellung und den Vertrieb von Davidoff-Parfüms. Im Januar 2011 bot ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ein Parfüm unter der Marke "Davidoff Hot Water" an, bei dem es sich um eine Produktfälschung handelte.
13.11.13 - BAG zum Betriebsübergang und der Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB
Verklagt ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang den Betriebserwerber auf Feststellung, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, so kann er durch die Art und Weise der Prozessführung und Prozessbeendigung sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsveräußerer verwirken. Die Beklagte ist eine Catering-Firma, die 1996 den Betrieb einer Kantine übernommen hatte, in der der Kläger schon seit 1985 tätig war. Die Beklagte verlor den Catering- Auftrag zum 31. Dezember 2010 und informierte den Kläger darüber, dass sein Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 BGB auf einen anderen Caterer übergehen werde. Der Betriebserwerber bestritt jedoch einen Betriebsübergang, woraufhin ihn der Kläger auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses verklagte.
13.11.13 - Rechtsgrundlagen für die einheitliche Bankenaufsicht: In einem Jahr soll die Europäische Zentralbank (EZB) in ihrer neuen Funktion die Großbanken der Eurozone beaufsichtigen
Alle großen und systemrelevanten Banken der Eurozone werden künftig einheitlich von der Europäischen Zentralbank kontrolliert. Die EU-Finanzminister haben nun den Weg für die neue europäische Bankenaufsicht frei gemacht. Die Unabhängigkeit der Zentralbank bleibt gewahrt. Die Finanzminister einigten sich auf die Rechtsgrundlagen für die einheitliche Bankenaufsicht. In einem Jahr soll die Europäische Zentralbank (EZB) in ihrer neuen Funktion die Großbanken der Eurozone beaufsichtigen. "Unser Ziel muss sein, dass die Bankenaufsicht und der Abwicklungsmechanismus möglichst zeitgleich funktionsfähig sind", hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits im September betont.
13.11.13 - Kritik der Monopolkommission: "Die wesentlichen Probleme und Ineffizienzen des EEG-Fördersystems liegen insbesondere in der fehlenden Zielgenauigkeit hinsichtlich des gesamten Förderumfangs und EE-Anlagenzubaus, der massiven Überförderung und der allokativen Ineffizienzen aufgrund der fehlenden Technologieneutralität"
Die Auswirkungen des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) haben zu erheblichen Problemen auf den Energiemärkten geführt. "Der Wettbewerb auf den Energiemärkten ist in Zeiten der Energiewende erheblich in Bedrängnis geraten", heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/14742) vorgelegten Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Anlass für die Kritik ist vor allem der Anstieg der von den Stromkunden zu zahlenden EEG-Umlage. Diese betrug im Jahr 2000 noch 0,2 Cent je Kilowattstunde und ist bis zum Jahr 2013 auf 5,27 Cent gestiegen. Insgesamt werden die Stromkunden in diesem Jahr mit 20 Milliarden Euro durch die EEG-Umlage belastet.
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