14.11.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat mit großer Mehrheit für die Datenschutzreform gestimmt
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hält die Vorschläge des Innenausschusses des Europäischen Parlaments für ein wichtiges Signal



14.11.13 - Peter Schaar zu den neuen Vorschlägen aus dem Europäischen Parlament: Die Europäische Datenschutzreform muss zügig abgeschlossen werden
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hält die Vorschläge des Innenausschusses des Europäischen Parlaments für ein wichtiges Signal. Die Reform des europäischen Datenschutzrechts wird damit einen entscheidenden Schritt vorangebracht. Schaar sagte: "Ich hoffe, dass die im Rat vertretenen Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten dies als Chance begreifen, die Datenschutzreform zügig zu beschließen. Die Bundeskanzlerin sollte das Gelingen der Reform zur Chefsache machen."

14.11.13 - Nachlese: Was denken Unternehmen über die europäische Datenschutzreform?
Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat mit großer Mehrheit für die Datenschutzreform gestimmt. Mit dem vorliegenden Entwurf zu einer neuen Verordnung zum Datenschutz sollen die geltenden Datenschutzbestimmungen reformiert werden, um die Konsumenten im Netz besser zu schützen. Die Regelungen betreffen nicht nur Internetfirmen, sondern alle Unternehmen, die in ihrem System innerhalb eines Jahres mehr als 5.000 Kunden registriert haben. Kleine und mittelständische Betriebe sollen von dem erhöhten Bürokratieaufwand verschont bleiben. Das Gesetzgebungsverfahren soll frühestens im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden.

14.11.13 - Nachlese: Weiterer Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutz in Europa
Bitkom bewertet die Einigung im Innenausschuss des Europaparlaments als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutzrecht innerhalb der EU. "Die ITK-Branche unterstützt mit Nachdruck das Ziel, die hohen deutschen Datenschutzstandards europaweit zu verankern", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Alle Beteiligten müssen jedoch weiterhin intensiv an dem Entwurf der neuen EU-Verordnung arbeiten, um ein modernes Datenschutzrecht zu schaffen." Das europäische Datenschutzrecht müsse an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden, damit die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt in Europa genutzt werden können. Gleichzeitig sollte es einen fairen und transparenten Umgang mit den Daten der Nutzer sicherstellen.

14.11.13 - Nachlese: BVDW kritisiert Votum des LIBE-Ausschusses zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung als nicht ausreichend: "EU-Parlament verfehlt Ziel einer zukunftsfähigen Datenpolitik"
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., die zentrale Interessenvertretung der deutschen Digitalindustrie, kritisiert das vom federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) getroffene Votum zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung für Europa als nicht ausreichend. Der verabschiedete Kompromiss des Europaparlaments stellt zwar stellenweise eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Entwurf der Europäischen Kommission dar. Insbesondere mit den erstmals verankerten Anreizelementen für pseudonyme Datenverarbeitung wird europaweit ein Modell eingeführt, das in Deutschland bereits seit langem erfolgreich eingesetzt wird. Diese Regelungen sind vor allem für kleine Diensteanbieter im Wettbewerb überlebenswichtig. Jedoch fehlte dem Parlament der Mut, diesen "Privacy by design"-Ansatz im Gesetzestext in aller Deutlichkeit zu regeln. Stattdessen wurde er in so genannten Erwägungsgründen versteckt und damit Rechtsunsicherheit provoziert.

14.11.13 - BvD begrüßt Einigung des LIBE-Ausschusses des EU-Parlaments auf eine Fassung der EU-DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Einigung des Ausschusses LIBE des Europäischen Parlaments auf eine Fassung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), soweit die Vorteile eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für die Unternehmen und Behörden, die einen DSB bestellt haben, gestärkt werden. Ausgehend von den Erfahrungen in Deutschland entlastet ein fachkundiger DSB die Unternehmen von Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde und steht auch für interne Beratungen der verantwortlichen Stellen und der Auftragsverarbeiter zur Verfügung. Damit er dies effektiv umsetzen kann, ist eine umfassende Fachkenntnis erforderlich, deren Aufrechterhaltung nun auch in der EU-DSGVO geregelt ist.


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