13.12.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 14.12.2013 hat die BaFin die Überarbeitung mit dem Rundschreiben 10/2012 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk veröffentlicht, die mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft getreten sind
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, nach dem Seeleute in den Geltungsbereich von fünf Richtlinien zum EU-Arbeitsrecht aufgenommen werden sollen



13.12.13 - Implementierung einer Compliance-Funktion in einer mittelständischen Bank unter Berücksichtigung der neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Am 14.12.2013 hat die BaFin die Überarbeitung mit dem Rundschreiben 10/2012 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk veröffentlicht, die mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft getreten sind. Diese Anforderungen, die im MaRisk-Kontext neu und nicht ausschließlich Klarstellungen schon vorhandener Anforderungen darstellen, sind von den Instituten bis zum 31.12.2013 umzusetzen. Der Zeitraum bis dahin gilt als sanktionsfreie Zeit, d.h. die Institute müssen bis zu diesem Zeitpunkt mit Blick auf die neuen Anforderungen nicht mit aufsichtsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Allerdings wird von der BaFin vorausgesetzt, dass die Institute projektseitige Arbeiten frühzeitig beginnen, bereits vorhandene Mechanismen überprüfen und möglichst frühzeitig Verbesserungen an ihren Systemen und Verfahren vornehmen, soweit dies möglich und zielführend erscheint.

13.12.13 - "IT-Quality-Index": Das IT-Financial-Management lässt sich jetzt qualitätsorientiert steuern
Nach den Beobachtungen der ITSM Consulting AG verfügen viele IT-Organisationen noch über kein ausreichendes Financial Management. Als Konsequenz besteht keine Transparenz der Kosten pro IT-Service. Außerdem fehlt es an gesicherten Grundlagen für die Investitionsentscheidungen und ist keine angemessene Budgetkontrolle möglich. Aus diesem Grund hat das Beratungshaus eine Financial-Management-Lösung entwickelt, die als besonderes Merkmal eine qualitätsorientierte Steuerung beinhaltet. Sie beruht methodisch auf dem "IT-Quality-Index" und versetzt die IT-Organisation in die Lage, die Qualitätsanforderungen des Financial Managements operabel zu definieren und anschließend objektiv zu messen. Damit unterscheidet sich die Lösung der ITSM Consulting von den klassischen Methoden, die sich auf die Prozessgestaltung beschränken.

13.12.13 - EU-Datenschutzgrundverordnung gefährdet Arbeit von Auskunfteien und Inkassounternehmen
Der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verstößt sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Verfassungsrecht. Zu diesem Ergebnis kommen die IT- und Medienrechtsexperten Professor Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Professor Noogie C. Kaufmann (Fachhochschule Münster). Der vorliegende Entwurf der EU-Verordnung verletzt laut ihrer Analyse eklatant die Berufsfreiheit von Inkassounternehmen und verstößt somit gegen das deutsche Grundgesetz. Laut dem Verordnungsvorschlag müssten sich die Gläubiger für alle "nichtvertraglichen Ansprüche" zunächst die Einwilligung des Schuldners einholen, bevor sie ein Inkassounternehmen beauftragen können. Davon sind zahlreiche Forderungen betroffen, zum Beispiel gesetzliche Schadensersatzforderungen.

13.12.13 - Arbeitsrecht: EU-Kommission schlägt Verbesserung der Arbeitnehmerrechte für Seeleute vor
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, nach dem Seeleute in den Geltungsbereich von fünf Richtlinien zum EU-Arbeitsrecht aufgenommen werden sollen. Der Vorschlag würde ihnen im Falle von Massenentlassungen und Unternehmensübergängen in allen 28 EU-Mitgliedstaaten die gleichen Rechte auf Unterrichtung und Anhörung einräumen wie Arbeitnehmern auf dem Festland. Sie hätten auch das Recht, sich an den Europäischen Betriebsräten zu beteiligen. Der Vorschlag wird nun dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt.

13.12.13 - Privatsphäre und Datenschutz können das Verbrauchervertrauen in die digitale Gesellschaft wiederherstellen
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung von Telekommunikationsdienstleistungen in der EU wird die Freiheit des Internets unangemessen einschränken, so der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). In seiner Stellungnahme begrüßt der EDSB die Aufnahme des Prinzips der Netzneutralität – sprich der neutralen Übermittlung von Informationen im Internet – in den Text, merkt aber auch an, dass dies dadurch ausgehöhlt werde, dass Internetanbieter ein fast unbegrenztes Recht erhalten, den Internetverkehr zu managen.


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