22.08.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Compliance im Arbeitsrecht: Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät den Verbrauchern zur Errichtung einer digitalen Vorsorgevollmacht


22.08.13 - Verbraucherschutzministerin Dr. Merk rät zur digitalen Vorsorgevollmacht
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät den Verbrauchern zur Errichtung einer digitalen Vorsorgevollmacht. Merk: "Mehr als drei Viertel der Verbraucher in Deutschland nutzen bereits das Internet - und geben dabei freiwillig immer mehr Daten von sich preis. Es werden Profile angelegt, Blogs, Homepages und E-Mail-Accounts eingerichtet, Bewertungen abgegeben, Fotoalben hochgeladen und Empfehlungen ausgesprochen. Was aber passiert mit diesen Daten und Profilen, wenn der Internetnutzer verstirbt? Am besten regelt man schon zu Lebzeiten mit einer digitalen Vorsorgevollmacht, wer einmal zu welchen Profilen und Konten Zugang bekommen soll und welche Daten wie lange öffentlich zugänglich bleiben sollen."

22.08.13 - Gemeinsame Leitfäden von Wirtschaft und Verwaltung für Beschaffung umweltfreundlicher Notebooks und Desktops
Der öffentliche Einkauf umweltfreundlicher IT-Hardware wird einfacher. Ab sofort sind zwei überarbeitete und an den Stand der Technik angepasste Leitfäden zur Beschaffung umweltfreundlicher Notebooks und PCs auf www.itk-beschaffung.de verfügbar. Die Publikationen wurden erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Hightech-Verbandes Bitkom und des Umweltbundesamtes (UBA).

22.08.13 - Die Versetzung ist wirksam, wenn billiges Ermessen gewahrt ist, also sowohl die Interessen der Beklagten als auch die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden
Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ist unzulässig. Die Klägerin war seit Juli 2009 bei der beklagten Bundesagentur für Arbeit als Fachassistentin im Rahmen eines auf den 31. Dezember 2011 befristeten Arbeitsverhältnisses in der Agentur für Arbeit in Pirna beschäftigt.

22.08.13 - EU-Finanzbetrug: Europäische Kommission schlägt Europäische Staatsanwaltschaft vor und verstärkt OLAF-Verfahrensgarantien
Um den Zahlungsverkehrsmarkt der EU fit für den Binnenmarkt zu machen und das Wachstum der EU-Wirtschaft zu fördern, hat die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge angenommen: einen Vorschlag zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie und einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge.

22.08.13 - Von Organhaftung trotz sachverständiger Beratung - Entscheidungskonflikte zwischen dem "Gebot des sichersten Weges" und unternehmerischer Wagnis
Unternehmerischer Erfolg lässt sich in der Praxis nur dann verwirklichen, wenn die Geschäftsleitung vor riskanten Entscheidungen nicht zurückschreckt. Führen derartige Entscheidungen zu einem Schaden der Gesellschaft, stellt sich die Frage, ob hierfür die Verwirklichung des unternehmerischen Risikos oder aber eine Fehlentscheidung der Geschäftsleitung kausal war. Ist Letzteres der Fall, kommen Organhaftungsansprüche gegen die Geschäftsleitung in Betracht, sofern diese nicht darlegen kann, dass der konkrete Schaden nicht durch eine Pflichtverletzung ihrerseits begründet wurde oder sie zumindest kein Verschulden trifft.


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