05.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Compliance-Prüfung überstehen: Compliance-Anforderungen bestehen überall und ohne Ausnahme, und werden immer anspruchsvoller.
Die Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH in der betrieblichen Praxis ist für die betroffenen Unternehmen nach wie vor keine leichte Aufgabe angesichts der umfangreichen Pflichten und einem zunehmenden Informationsfluss



05.09.14 - Korruptionsprävention: Neue ICC-Leitlinien zu Geschenken und Einladungen
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat globale Richtlinien zum Umgang mit Geschenken und Einladungen veröffentlicht. Sie sollen Unternehmen dabei helfen, angemessen mit Geschenken und Einladungen im Geschäftsleben umzugehen. Die "Guidelines on Gifts and Hospitality" schaffen einen weltweiten Standard, indem sie die Sensibilität für diesen Bereich der Korruptionsprävention erhöhen und Empfehlungen für die Formulierung unternehmensinterner Vorgaben geben.
Während das Angebot und die Annahme von Geschenken und Einladungen nicht per se verboten ist, so können sie doch in manchen Fällen Misstrauen erregen und als Bestechungsversuch interpretiert werden. Die neuen Leitlinien legen Unternehmen nahe, Geschenke und Einladungen stets geschäftsbezogen und transparent zu handhaben sowie diese sorgsam unternehmensintern zu dokumentieren.

05.09.14 - Fünf einfache Taktiken, um die Compliance-Prüfung zu überstehen
Compliance-Anforderungen bestehen überall und ohne Ausnahme, und werden immer anspruchsvoller. Zuvor mussten sich nur Banken, Aktiengesellschaften und die Medizinunternehmen Gedanken über Compliance machen. Heute jedoch müssen praktisch alle Organisationen – öffentliche und private, große und kleine, profitorientiert oder non-profit – in der ein oder anderen Art mit dem Druck der Gesetzgebung klarkommen. Egal, ob staatliche Compliance-Vorgaben wie Sarbanes-Oxley Act (SOX) bzw. HIPAA, von der Industrie gestellte Vorgaben wie PCI DSS oder selbst auferlegte Kontrollen wie die ISO 27002: die Buchstabensuppe an gültigen Vorgaben wächst, und die Erfüllung all dieser Vorgaben wird immer schwieriger.
Die logische Reaktion hierauf wäre, die Compliance oder Mangel an Compliance im Detail zu bewerten, oftmals mit Hilfe eines Prüfers, der alles prüft und dann etwas vielleicht Unerwartetes findet. Dem folgt oft eine kopflose und hektische Suche nach einer Lösung für den entsprechenden Verstoß, wobei die einzelnen Befunde teilweise nichts miteinander zu tun haben und verschiedene Insellösungen eingesetzt werden. Doch Compliance muss nicht kompliziert sein, und vor allem nicht reaktiv.

05.09.14 - Abgeltungsteuersatz bei der Gewährung eines Darlehens an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit seinem Urteil vom 14. Mai 2014 VIII R 31/11 entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 25 Prozent (sog. Abgeltungssteuersatz) nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG ausgeschlossen ist, weil der Gläubiger der Kapitalerträge ein Darlehen an eine GmbH gewährt hat, bei der ein Angehöriger i.S. des § 15 der Abgabenordnung zu mehr als 10 Prozent beteiligt ist.
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens gewährte einer GmbH, an der ihre Tochter und ihre Enkelkinder zu mehr als jeweils 10 Prozent beteiligt waren, ein festverzinsliches Darlehen. Das Finanzamt besteuerte die hieraus erzielten Kapitalerträge mit der tariflichen Einkommensteuer: Der niedrigere Abgeltungsteuersatz nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG sei nicht anzuwenden, weil der Gläubiger der Kapitalerträge eine den Anteilseignern "nahe stehende Person" sei. Das Finanzgericht (FG) hat sich dieser Auffassung angeschlossen und die Klage abgewiesen.

05.09.14 - Manipulative Formulierungen und Darstellungsformen in Geschäftsberichten
Der Geschäftsbericht stellt die jährliche Veröffentlichung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens dar. Im Laufe der Zeit entwickelte er sich von der bloßen Erfüllung der Publizitätspflicht hin zu einem werbeträchtigen Instrument für die Selbstdarstellung des Unternehmens nach außen. Nach einer Studie der Universität St. Gallen stufen Unternehmen die Wichtigkeit der Imagepflege mithilfe eines Geschäftsberichts mit 3,7 von 5 möglichen Punkten ein. Die Bedeutung des Geschäftsberichts im Allgemeinen ist für Unternehmen laut einer Umfrage von 2009 auf 2011 um 26 Prozent gestiegen.
Leser von Geschäftsberichten sind an objektiven Informationen interessiert, doch inwieweit sind manipulative Inhalte in den Berichten vorhanden? Dieser Beitrag untersucht für zehn zufällig ausgewählte TecDAX-Unternehmen im Geschäftsbericht jeweils den Brief des Vorstands auf manipulative Textformulierungen sowie die Darstellung des Aktienkurses auf manipulative graphische Darstellungsweisen.


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