08.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im ersten Halbjahr 2014 laut Bundesregierung 704 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ-Maßnahmen) vorgenommen
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland durch die gesetzgeberischen Aktivitäten und unterstützt diese
08.09.14 - BvD unterstützt IT-Sicherheitsgesetz grundsätzlich und regt Verbesserungen an
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland durch die gesetzgeberischen Aktivitäten und unterstützt diese. Es sind allerdings, auch mit Blick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger, Verbesserungen am jetzigen Gesetzesentwurf notwendig.
Der BvD unterstützt die Bundesregierung in dem gesetzten Ziel, die IT-Sicherheit in Deutschland zu steigern, ausdrücklich. Der auf kritische IT-Strukturen ausgerichtete Gesetzesentwurf kann insgesamt zur Steigerung der IT-Sicherheit und damit zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland beitragen.
Zu begrüßen ist der Ansatz, dass für die Definition von Sicherheitsstandards keine reinen behördlichen Vorgaben, sondern Branchenstandards herangezogen werden sollen. Aus Sicht des BvD kann die Anerkennung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards das Sicherheitsniveau steigern und ermöglicht eine praktikable Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen.
08.09.14 - Erstes Bußgeld wegen vertikaler Preisbindung im Matratzenfall verhängt
Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 8,2 Mio. Euro gegen die Recticel Schlafkomfort GmbH wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt. Von Juli 2005 bis Dezember 2009 hatten Verantwortliche der Recticel mit ihren Händlern vereinbart, dass diese bestimmte strategische Schlaraffia-Produkte grundsätzlich nicht unter den vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreisen anbieten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Händler dürfen den Preis, den sie für ein bestimmtes Produkt vom Kunden verlangen, frei setzen. Hersteller können zwar unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen; sie dürfen ihren Händlern aber keine verbindlichen Preisvorgaben machen oder gar Druck ausüben, etwa mit Lieferstopp drohen, um ein bestimmtes Preisniveau zu erreichen. Seit den 70er Jahren gibt es nun bereits dieses Verbot der Preisbindung der zweiten Hand und dennoch erreichen uns immer wieder Beschwerden aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen."
Die Preisbindungen erfolgten im Rahmen von Gesprächen mit freien Einzelhändlern oder Einkaufskooperationen der Händler über die Einhaltung der Mindestverkaufspreise sowie durch Schreiben an Einzelhändler, in denen auf die Einhaltung der Mindestverkaufspreise hingewiesen oder um die Einhaltung der Mindestpreise gebeten wurde. Grundsätzlich bestand zwischen Hersteller und Händlern die Übereinkunft, dass die vorgegebenen Mindestverkaufspreise für die strategischen Produkte eingehalten werden. Wichen dennoch einzelne Händler von den Vorgaben ab und beschwerten sich andere Händler darüber, so wurde wiederholt das Gespräch mit den abweichenden Händlern gesucht, um diese zu einer Preiserhöhung zu bewegen, wobei vielfach ein Einverständnis über den Wiederverkaufspreis erzielt werden konnte. Dies galt sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel, wobei auf letzterem ein besonderes Augenmerk lag, da ab dem Jahr 2005 Schlaraffia-Produkte immer stärker über das Internet vertrieben wurden.
08.09.14 - Bundespolizei führte "unter 50" Funkzellenauswertungen durch
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im ersten Halbjahr 2014 laut Bundesregierung 704 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ-Maßnahmen) vorgenommen. Diese Zahl umfasse Maßnahmen, die bereits vor dem 1. Januar 2014 aufgeschaltet und im Jahr 2014 weitergeführt wurden (202 TKÜ-Maßnahmen) sowie Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014 neu aufgeschaltet wurden (502 TKÜ-Maßnahmen), schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2257) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1991).
Danach sind zudem im ersten Halbjahr 2014 durch die Bundespolizei "unter 50" Funkzellenauswertungen durchgeführt worden. Durch das BKA sind den Angaben zufolge in diesem Zeitraum drei Funkzellenauswertungen und durch die Behörden der Zollverwaltung 100 Funkzellenauswertungen durchgeführt worden.
08.09.14 - Zollwesen: Europäische Kommission legt Strategie und Aktionsplan für besseres Zollrisikomanagement fest
Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie zur Verbesserung des Zollrisikomanagements sowie einen detaillierten Aktionsplan angenommen. Ein robustes Risikomanagement im Zollwesen ist unabdingbar, um die Sicherheit der EU und ihrer Bürger zu gewährleisten, die Interessen rechtmäßig handelnder Wirtschaftsbeteiligter sowie die finanziellen Interessen der EU zu schützen und einen reibungslosen Handel zu ermöglichen. Angesichts des zunehmenden Handelsvolumens und einer zunehmend komplexeren Lieferkette mit immer schnelleren Abläufen muss der Rahmen für das Zollrisikomanagement angepasst und weiterentwickelt werden. Die neue Strategie soll gewährleisten, dass der Zoll den heutigen Realitäten entsprechend Risiken entlang der Lieferkette auf kohärentere, effizientere und wirtschaftlichere Weise ermittelt und überwacht. Der Aktionsplan sieht spezifische Maßnahmen für die verantwortlichen Akteure und klare Fristen vor.
Algirdas Šemeta, für das Zollwesen zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: "Der. Angesichts von jährlich 300 Millionen Zollanmeldungen über einen Warenwert von 3,5 Billionen Euro muss der Zoll in der EU seine Ressourcen optimal einsetzen, ohne die Sicherheit zu gefährden oder den rechtmäßigen Handel zu beeinträchtigen. Durch ein robustes Risikomanagement kann der Zoll feststellen, wo, wann und wie Kontrollen am effizientesten sind, und Gefahren wirksam abwehren."
08.09.14 - DIIR Revisionsstandard Nr. 2 (Prüfung des Risikomanagementsystems)
Die Interne Revision hat bei der Prüfung die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen und Kontrollen zur Risikosteuerung zu beurteilen. Aufgrund der hohen Bedeutung der Risikosteuerung für das Risikomanagementsystem insgesamt ist durch angemessene Prüfungshandlungen und Stichproben eine ausreichende Prüfungssicherheit zu gewährleisten.
Im Rahmen einer Projektgruppe hat das DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. den alten Standard Nr. 2 zur Prüfung des Risikomanagements durch die Interne Revision überarbeitet und neu gefasst. Das DIIR veröffentlicht hiermit den neuen Standard, der zum Download auch auf der Homepage des DIIR unter www.diir.de/fachwissen zur Verfügung steht.
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