04.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bundesverfassungsgericht könnte in seiner für November erwarteten Entscheidung zum Erbschaftssteuergesetz die Erbschaftssteuerbefreiung bei Firmenübertragungen für verfassungswidrig erklären
Laut einer Mitgliederumfrage des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) wird Industrie 4.0 nicht vor 2025 realisiert




04.09.14 - "Smart Living App" für Stadtwerke erhält Sicherheitszertifikat
Die Smart Living App "Stadtwerkzeug" der Stadtwerke Düsseldorf soll zukünftig den Bürgern in Düsseldorf einen vielfältigen Informationsservice bieten. Über eine gemeinsame Gesellschaft mit der Conenergy AG kommt sie darüber hinaus zukünftig auch bei anderen Energieversorgern und anderen Städten wie u.a. Nürnberg zum Einsatz. Da das App-Konzept neben den kundenorientierten Funktionalitäten der Informationssicherheit eine entscheidende Bedeutung beimisst, erfolgte eine Zertifizierung durch die IT-Sicherheitsexperten der TÜV Trust IT GmbH.
Die Smart Living App verfolgt die Absicht, als Plattform den Kunden für energienahe Angebote und Dienstleistungen einen multifunktionalen Kommunikationsservice zu bieten, der weit über die Zählerablesung hinausgeht. So sollen die Nutzer beispielsweise über Stromtankstellen, freie Parkmöglichkeiten, Apothekennotdienst und Abfallkalender informiert werden. Aber auch Störungsmeldungen und Notrufe an das Energieversorgungsunternehmen gehören ebenso dazu wie News und lokale Veranstaltungshinweise.

04.09.14 - Vorsicht bei der Firmenübertragung an den Nachfolger
Ein Firmeninhaber, dem sein Steuerberater jetzt noch rät, mal eben schnell seine Firma an die Nachfolger zu übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen, könnte spätestens im Herbst in die Röhre gucken. Bleibt das Bundesverfassungsgericht seiner bisherigen Linie treu, wird es in seiner für November erwarteten Entscheidung zum Erbschaftssteuergesetz nämlich die Erbschaftssteuerbefreiung bei Firmenübertragungen für verfassungswidrig erklären.
Daraufhin könnte der Bundestag das Erbschaftssteuergesetz ändern und die Steuervergünstigung für Betriebsvermögen aufheben. Der Aufwand, den der Firmeninhaber betrieben hätte, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, hätte ihm außer Kosten nichts gebracht.

04.09.14 - Mangelnde IT-Governance gefährdet Industrie 4.0
Der Software-Wildwuchs im produzierenden Gewerbe gefährdet die Realisierung von Industrie 4.0, denn die Inkompatibilität von heterogenen Unternehmensdaten erschwert die vertikale und horizontale Integration. Mit einer intelligenten IT-Governance können verarbeitende Unternehmen die Situation in den Griff bekommen.
Eine aktuelle Mitgliederumfrage des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) kommt zu dem Ergebnis, dass Industrie 4.0 nicht vor 2025 realisiert wird. Voraussetzung dafür ist jedoch die Gewährleistung der Kompatibilität unterschiedlicher Datenquellen und -formate. Denn bislang erschweren unübersichtliche Software-Landschaften in der Fertigung die Vernetzung von Produktionsprozessen. "Verarbeitende Unternehmen müssen sich deshalb verstärkt dem Thema IT-Governance widmen. Zunächst gilt es, die grundlegenden Probleme in der IT-Reife abzubauen und Datenquellen sinnhaft miteinander zu verbinden, bevor der nächste Schritt gewagt werden kann. Denn auch wenn alle über Industrie 4.0 sprechen, sind noch längst nicht alle Hausaufgaben gemacht", gibt Torsten Kreis zu bedenken, der bei Steria Mummert Consulting für die Geschäftsentwicklung im produzierenden Gewerbe verantwortlich ist. "Bei der Unternehmens-IT ist man da schon ein paar Stufen weiter", so Kreis.

04.09.14 - Verbesserung der Corporate Governance durch die Pre-Clearance?
Rechnungslegung bildet die Grundlage einer funktionierenden Corporate Governance, da sie ein unverzichtbares Informationsinstrument über den Unternehmenserfolg und den Arbeitseinsatz des Managements darstellt. Die Richtigkeit der vermittelten Informationen soll durch externe Prüfungsmechanismen wie den Abschlussprüfer sowie das aus Deutscher Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR e.V.) und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestehende zweistufige Enforcement-System gewährleistet werden.


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